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Landkreis veröffentlicht keine Zwischenergebnisse - WESER-KURIER

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Auf dem Schießstand in Waakhausen hat der Gutachter seine Arbeit begonnen und erste Proben entnommen. (Symbolbild)

Auf dem Schießstand in Waakhausen hat der Gutachter seine Arbeit begonnen und erste Proben entnommen. (Symbolbild) (Frank Rumpenhorst/DPA)

Worpswede. Der überraschende Verkauf des Schießstands in Waakhausen an eine neu gegründete Betreibergesellschaft mit Sitz in Kiel wirft weiterhin Fragen auf. Der Geschäftsführer der Firma, der Schießstand-Sachverständige Gerhard Schorner, kündigte in einem Gespräch mit der Redaktion an, seine Pläne für die Sanierung und den Weiterbetrieb der Anlage der Öffentlichkeit zu präsentieren, sobald das Grundstück auf ihn überschrieben sei. Wie berichtet, gibt es Vorbehalte gegen den Verkauf, weil möglicherweise Vorkaufsrechte benachbarter Landwirte nach dem Grundstückverkehrsgesetz bestehen.

Im Namen der Bürgerinitiative, die sich seit rund zwei Jahren gegen einen Wallbau um die Anlage und für eine umfassende Sanierung des mit Blei belasteten Areals einsetzt, hat Dieter Viefhues in der vergangenen Woche einen offenen Brief an den Landkreis Osterholz geschrieben, den Dezernent Werner Schauer umgehend beantwortete. Viefhues fragt darin nach den Absichten des Käufers und wirft die Frage auf, ob der Verkauf „nur Mittel zum Zweck einer geplanten Insolvenz“ sei, um so die Sanierungskosten auf die öffentliche Hand zu übertragen. Dies müsse seiner Meinung nach verhindert werden. Er fordert außerdem „ein ernsthaftes Konzept für die nachvollziehbare Weiterentwicklung des Schießstands und die Hinterlegung einer sicheren Bürgschaft für zu erwartende Sanierungskosten“ und drängt auf die Umsetzung der nach wie vor nicht vollständig erfüllten Ordnungsverfügung vom September 2019. Darin verlangt der Kreis die Entsorgung von Grabensedimenten und Bleischrot von der Dispositionsfläche der Wurfscheibenstände.

Schauer antwortete der Initiative mit dem Hinweis, dass „es sich bei dem Kaufvertrag um ein rein privates Rechtsgeschäft zwischen zwei privaten juristischen Personen handelt, an dem der Landkreis nicht beteiligt ist und auf dessen Inhalt der Landkreis keinen Einfluss hat“.  Die Behörden seien in der Vorwoche lediglich mündlich darüber informiert worden. Der Inhalt des Vertrags sei dort nicht bekannt. Bislang hatte der Kreis nicht bestätigen wollen, dass es überhaupt zu einem Treffen gekommen war. Anlass des Termins sei auch nicht der Verkauf gewesen, sondern die „Erörterung der mit der inzwischen rechtskräftigen Ordnungsverfügung geforderten Räumungskonzepte“.

Der Betreiberverein und der Käufer erklärten laut Schauer, „dass sie willens und in der Lage seien, die noch ausstehenden Anordnungen der Ordnungsverfügung zeitnah umzusetzen. Für eine Ersatzvornahme, die ja zunächst aus Steuergeldern zu bezahlen wäre, besteht daher derzeit kein Anlass.“ Für ein weiteres Einschreiten des Kreises sehe er aktuell keine Rechtsgrundlage.

Schauer bestätigt auch auf Nachfrage Viefhues', dass der vom Landkreis beauftragte Sachverständige seine Arbeit aufgenommen habe. Die Kreispolitik hat eine Gefährdungsanalyse für die Anlage eingefordert, die zur nächsten Sitzung des Kreisabfallausschusses am 3. November vorliegen soll. Die Forderung nach der Offenlegung von Zwischenergebnissen, die laut Viefhues nach dem Bundesbodenschutzgesetz vorgesehen sei, wies der Dezernent zurück: Es ergebe sich weder aus dem herangezogenen Paragrafen 18 des Gesetzestextes noch aus der Leistungsbeschreibung des Landkreises „eine – wie auch immer geartete – Verpflichtung, auch Zwischenergebnisse öffentlich zu präsentieren“.




July 27, 2020 at 02:45AM
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Der Verkauf

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