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Lockdown verlängert: Das sind die Corona-Regeln für Schulen, Friseure & Co. bis März - RTL Online

11. Februar 2021 - 15:35 Uhr

Beschlüsse des Corona-Gipfels

Jetzt ist es Fakt. Der Lockdown wird bundesweit bis 7. März verlängert. Das gab die Bundeskanzlerin heute auf der Pressekonferenz nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten bekannt.

Gleichzeitig wurden aber auch Regelungen beschlossen, wie und wann Geschäfte und Dienstleister wieder öffnen dürfen. Der Einzelhandel wird erst ab einem Inzidenzwert von 35 wieder öffnen dürfen und dann auch nur mit begrenzter Kundenzahl (20m² pro Kunde). Ob und wann Gastronomie und Freizeiteinrichtungen wie etwa Kinos öffnen dürfen, darüber soll eine Arbeitsgruppe in den kommenden Tagen beraten.

Früher am Nachmittag war bereits bekannt geworden, dass Friseure ihre Geschäfte unter Hygieneauflagen ab 01. März wieder öffnen dürfen.

Ein weiterer Schwerpunkt in den Beratungen waren auch die Pläne mehrerer Länder, Kitas und Schulen möglichst rasch wieder schrittweise zu öffnen. Hier wird es keine einheitliche Regelung geben, sondern jedes Bundesland soll für sich entscheiden.

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Einordnung von Franca Lehfeldt: "Es wurde ein großes Versprechen gebrochen"

Zusätzliche Finanzhilfen für Unternehmen und Kulturschaffende

Außerdem einigten sich Kanzlerin und Länderchefs auf zusätzliche Finanzspritzen für Firmen und Kulturbeschäftigte. Mit der Überbrückungshilfe III sollen ab heute bis zu 100.000 Euro pro Monat für die Unternehmen und Selbstständigen bereitgestellt werden, um die Folge der Pandemie abzufedern. Außerdem sollen die Hilfen seitens der EU für "Corona-bedingte Schäden" verdoppelt werden.

Zusätzlich wurde ein Hilfspaket namens "Neustart Kultur" beschlossen, das Kulturschaffende mit 1 Milliarde Euro unterstützen soll.

Corona-Impfung: Angebot bis Ende Sommer

Bund und Länder halten laut Beschluss außerdem weiter daran fest, dass bis Ende des Sommers allen Deutschen ein Impfangebot gemacht werden soll. Dafür wolle die Bundesregierung auch weiterhin eng mit den Impfstoffherstellern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ausreichend Impfstoff bereit steht.

Über eine schnellere Impfung von Lehrern und Erziehern wurde allerdings noch nicht abschließend entschieden. Allerdings wurde ein klarer Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gesendet. "Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche [...] bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob [...] Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und - lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Prioritätgeimpft werden können."

Alle weiteren Regelungen gibt's bei uns im Text.

Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen - Einzelhandel ab Inzidenz von 35

Laut des Beschlusses werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert werden
  • Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Zuletzt hatte die gesamte Branche gehofft, dass Lockerungen ab dem 15.02. zugelassen werden.
  • Die Öffnung der Schulen und Kitas bleibt im Ermessen der Länder. "Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung", sagte die Kanzlerin
  • Geschäfte dürfen erst ab einer Inzidenz von 35 unter Auflagen öffnen
  • Über die Öffnung von Kinos, Gastronomie und Hotels berät ein Arbeitsgruppe
  • Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben weiter auf den eigenen Hausstand plus eine zusätzliche Person beschränkt
  • Das Tragen wirksamer Masken in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt weiterhin verpflichtend
  • Nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - sollen unterlassen werden.
  • Bestehen bleibt auch die Aufforderung, wo immer möglich im Homeoffice zu arbeiten.

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