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Angela Merkel soll Änderung des Infektionsschutzgesetzes anstreben - WELT

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) strebt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einem Bericht zufolge eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes an. Ziel sei es, die Corona-Maßnahmen bundesweit zu vereinheitlichen, berichtete die „Bild“ am Mittwoch unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach sollen Landkreise bei erhöhten Inzidenz- und R-Werten sowie unter Berücksichtigung anderer Faktoren dazu verpflichtet werden, ihre Maßnahmen zu verschärfen.

Laut „Bild“ planen Unions-Abgeordnete mit Unterstützung der Fraktionsspitze bereits eine Initiative, um es auch der Bundesregierung zu ermöglichen, Corona-Maßnahmen per Rechtsverordnung zu erlassen. Somit wäre neben den Landesregierungen auch die Bundesregierung ermächtigt, Corona-Beschränkungen zu verhängen.

Einer der Initiatoren des Vorstoßes, CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen, sagte zu „Bild“: „Es geht nicht darum, die Länder zu schwächen. Es geht darum, dass der Bund überhaupt handeln kann.“ Bislang hätten sich rund zwei Dutzend Abgeordnete hinter die Initiative gestellt. Es seien aber nicht alle Unions-Abgeordneten angeschrieben worden.

In einer Email, die Röttgen nach WELT-Informationen gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten Johann Wadephul (CDU) und Yvonne Magwas (CDU) an mehrere Mitglieder der Fraktion schickte, heißt es: „Bundestag und Bundesrat haben mehrfach festgestellt, dass die weltweite COVID-19 – Pandemie für Deutschland eine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite bedeutet.‘“ Entsprechend seien nationale Gesetze angepasst worden, vor allem das Infektionsschutzgesetz. Die Entscheidungen, von den dort verankerten Instrumenten Gebrauch zu machen, liege aber bei den Ländern. Zuletzt sei eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen.

„Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung“, heißt es in der Mail weiter. „Der Bundestag muss diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen.“ Es sei „eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten“. Nach WELT-Informationen wurden die angeschriebenen Abgeordneten gebeten, sich bis Donnerstagmittag der Initiative anzuschießen. Man wolle die Koalitionsfraktionen auffordern, baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Merkel stieß die Diskussion bei Anne Will an

Die Diskussion darüber, ob mehr Entscheidungskompetenzen in der Corona-Politik auf die Bundesebene verlagert werden sollen, schwelt bereits seit Ende März. Merkel hatte in der ARD-Sendung „Anne Will“ gesagt, die Länder müssten bei der Pandemiebekämpfung „nachlegen“. Sie kritisierte Lockerungsschritte und stellte zugleich in den Raum, dass der Bund über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes selbst die Initiative ergreifen könnte.

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Ein Regierungssprecher hatte am Wochenende erklärt, es werde überlegt, „ob und wie der Bund einheitliche Vorgaben machen soll, falls das Vorgehen der Länder nicht ausreicht“.

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