Stand: 21.04.2021 20:02 Uhr
Jeden Mittwoch gibt die Landesregierung bekannt, wie es unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Zahlen in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein bei Schulen, Kitas, Einzelhandel und Gastronomie weitergeht. Von Montag an gibt es beim Einzelhandel einige Änderungen.
Die Landesregierung entscheidet jede Woche auf Basis der Inzidenzwerte der Kreise und kreisfreien Städte, welche Regeln in welcher Region gelten. Im zur Zeit am stärksten betroffenen Kreis Herzogtum Lauenburg gilt bis zum 2. Mai weiterhin die sogenannte Notbremse. Die Kitas, Krippen und Horte bieten nur Notbetreuung an, in den Schulen läuft Distanzunterricht, im Einzelhandel gilt Click & Collect und die Außengastronomie ist geschlossen. Ob die Notbremse in der kommenden Woche für den Kreis Stormarn gilt, will die Landesregierung am Freitag bekanntgeben.
Einzelhandel: Kontaktdaten erheben statt Click & Meet
Das Einkaufsverfahren Click & Meet ist in Schleswig-Holstein von Montag an vorerst Geschichte. Laut Landesregierung dürfen Kunden in den Kreisen Dithmarschen, Ostholstein, Steinburg, Segeberg, Rendsburg-Eckernförde und Pinneberg (ohne Einschränkungen für Helgoland), sowie in den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck und Neumünster Geschäfte des Einzelhandels unter Angabe ihrer Kontaktdaten betreten.
In Flensburg und den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Plön ist der Einzelhandel geöffnet. Hier gilt, wie auch in den anderen Kommunen, dass ein Kunde je zehn Quadratmeter auf den ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche bedient werden darf. Die Kundenzahl für eine 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt.
Außengastronomie und Kitas: alles beim Alten
Der Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen in den Kitas bleibt generell in Schleswig-Holstein bestehen. Ausgenommen sind die Kreise Pinneberg und Segeberg, sowie die Stadt Neumünster: Dort gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Bildungsministerium informiert über weiteres Vorgehen in Schulen
Für die Schulen in Schleswig-Holstein gelten in den Regionen und bei den jeweiligen Jahrgangsstufen zum Teil unterschiedliche Regelungen, die das Bildungsministerium am Mittwoch bekannt gegeben hat. In Stormarn wird die Situation am Freitag abschließend bewertet.
In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Ostholstein, Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie in Lübeck, Kiel, Flensburg gilt:
- Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Präsenzunterricht
- Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Wechselunterricht
- Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
In Segeberg und Pinneberg (Ausnahme Helgoland) und Neumünster gilt:
- Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselunterricht und Notbetreuung
- Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen
- Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt:
- Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Distanzlernen und Notbetreuung
- Jahrgangsstufen 7 bis 13 im Distanzlernen
- Abschlussklassen + Q1: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
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