Stand: 01.04.2021 19:41 Uhr
Die Anordnungen von nächtlichen Ausgangssperren zur Corona-Eindämmung im Emsland und in Osnabrück bleiben bestehen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück lehnte am Donnerstag vier Eilanträge ab.
Ein Antrag bezog sich auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland, drei weiter auf entsprechende Anordnung der Stadt Osnabrück. Mit den Anträgen sollten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen außer Kraft gesetzt werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung in einer Mitteilung mit einer "umfassenden Interessenabwägung". Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Infektionszahlen und der damit einhergehenden drohenden Überlastung des Gesundheitssystems seien die privaten Einschränkungen gegenüber dem öffentlichen Interesse nicht gewichtig genug, um die Maßnahmen in der Kürze der Zeit aufzuheben. Gleichwohl äußerten die Richter Zweifel an einzelnen Regelungen der Allgemeinverfügungen.
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Frage der Verhältnismäßigkeit soll das Hauptverfahren klären
So stelle sich nach Ansicht des Gerichts beispielsweise die Frage, wann das Verlassen des Wohnbereichs bei einer medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung "notwendig" sei. Ebenso wenig bestimmt sei voraussichtlich das nächtliche Verbot von "Reisen innerhalb des Gebiets des Landkreises Emsland". Die Frage der Verhältnismäßigkeit müsse im anhängigen Hauptsacheverfahren näher betrachtet werden. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Für die Klageseite gibt es noch die Möglichkeit zur Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Damit ist nach Auskunft eines OVG-Sprechers vor Ostern allerdings nicht mehr zu rechnen, weil den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen sei.
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