Stand: 02.04.2021 21:05 Uhr
In Hamburg gilt seit Karfreitag eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Ohne triftigen Grund darf man zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr früh die Wohnung nicht verlassen.
Die Polizei will über die Feiertage verstärkt kontrollieren und flexible Teams einsetzen, die schnell reagieren können. Polizeisprecherin Sandra Levgrün kündigte an, dabei mit Augenmaß vorzugehen. "Wir sind einfach die Stelle, die diese Einschränkungen kontrollieren muss", sagte sie. Zuvor hatte Innensenator Andy Grote (SPD) um Verständnis darum geworben, dass die Beamtinnen und Beamten nachfragen, wenn sie Menschen nach 21 Uhr auf der Straße antreffen. Bei Verstößen gegen die Ausgangssperre soll ein Bußgeld von mindestens 150 Euro erhoben werden, kündigte der Innensenator an.
Am Donnerstagabend gab es in Hamburg Proteste gegen die Ausgangssperre. Etwa 250 Menschen demonstrierten nach Angaben der Polizei gegen die Ausgangsbeschränkungen. Angemeldet waren demnach nur 50 Teilnehmende. Sie forderten statt der jetzt beschlossenen Ausgangssperre einen konsequenten Lockdown. Außerdem sollten Wohlhabende für die Folgen der Corona-Krise zahlen. Vom Grünen Jäger aus zog der Protestmarsch bis ins Schanzenviertel. Es gab vereinzelt Sachbeschädigungen und Zusammenstöße mit der Polizei.
Der rot-grüne Senat hatte am Mittwoch die scharfe Einschränkung der persönlichen Freiheiten beschlossen, um die Corona-Infektionsdynamik in der Stadt abzubremsen. Vorerst bis zum 18. April ist es zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht mehr erlaubt, die Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen.
Ausnahmen für die Ausgangssperre:
Von der Ausgangssperre ausgenommen sind alle Menschen, die triftige Gründe haben, sich draußen aufzuhalten. Dazu zählen beispielsweise der Arbeitsweg, medizinische Notfälle und die Versorgung von Tieren, und auch Gassi gehen mit dem Hund.
Einzelhandel schließt ab 21 Uhr
Auch der Einzelhandel ist von der nächtlichen Ausgangssperre betroffen. Alle Geschäfte sollen spätestens ab 21 Uhr schließen. Apotheken und Tankstellen sind ausgenommen. Auch wer Essensbestellungen in einem Restaurant oder Imbiss abholt, kann dies nur bis 21 Uhr tun. Die Lieferung von Essen bleibt aber auch nach 21 Uhr möglich.
Joggen nur alleine
Um trotz der nächtlichen Ausgangssperre Bewegung im Freien haben zu können, ist es zu diesem Zweck auch möglich, während der Ausgangssperre nach draußen zu gehen. Allerdings darf hier nur eine Person alleine rausgehen, um beispielsweise zu joggen, Fahrrad zu fahren oder mit dem Hund Spazieren zu gehen.
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