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Notbremse in den Bundesländern:Das erwartet Sie ab Samstag - n-tv NACHRICHTEN

Die Bundes-Notbremse sollte für Einheitlichkeit sorgen - aber ein paar Unterschiede zwischen den Bundesländern wird es weiterhin geben. Zwischen den Landkreisen herrscht ohnehin ein "Flickenteppich", wie Hessens Ministerpräsident Bouffier sagt. Das liegt an den regionalen Inzidenzen.

Am Freitag ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen greift die Bundes-Notbremse ab Samstag.

Die zentralen Maßnahmen sind nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen bei Kontakten und beim Shopping sowie bundesweite Regeln für Schulen und Kitas:

  • Ausgangsbeschränkungen: Wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, dürfen Menschen ab 22.00 Uhr die eigene Wohnung nicht mehr verlassen. Für diese Regel gelten Ausnahmen: Alleine Spazierengehen und Joggen etwa sind bis Mitternacht erlaubt, auch die Fahrt zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause ist möglich. Wer medizinische Hilfe braucht, kann natürlich ebenfalls raus.
  • Treffen: Ebenfalls bei einer über drei Tage anhaltenden Sieben-Tage-Inzidenz über 100 darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.
  • Shopping: Bis zu einer Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen dürfen Geschäfte nur noch Terminshopping bzw. "Click and Meet" anbieten, und das auch nur für Kunden, die einen negativen Corona-Test vorlegen. Bei einer Inzidenz über 150 ist nur "Click and Collect" möglich.
  • Schulen und Kitas: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100, wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht. Ab 165 ist ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht verboten, Regelbetreuung in Kitas ist dann ebenfalls untersagt. Wie bisher sind Abschlussklassen ausgenommen.
  • Homeoffice: Arbeitgeber müssen, wenn es möglich ist, weiterhin Homeoffice anbieten. Neu ist, dass Beschäftigte, wenn es zumutbar ist, das Angebot wahrnehmen müssen.

Das Infektionsschutzgesetz stellt es den Bundesländern frei, darüber hinaus weitere Regeln festzulegen. Hier eine Übersicht der einzelnen Bundesländer:

Baden-Württemberg

"Das Gesetz wird eins zu eins umgesetzt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die in Baden-Württemberg bislang um 21.00 Uhr begannen, sollen künftig wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen um 22.00 anfangen. Dem SWR zufolge hätte Kretschmann lieber an der früheren Uhrzeit festgehalten. Das Risiko, dass eine solche Landesregelung vor Gericht keinen Bestand haben würde, sei jedoch als zu hoch eingeschätzt worden.

In Baden-Württemberg sind die Schülerinnen und Schüler, die seit vier Monaten im Distanzunterricht waren, erst am Montag zurück in die Schulen gekommen. Für viele ist es damit schon bald wieder vorbei: Angesichts der Infektionszahlen bedeutet der Schwellenwert von 165 nach Angaben der "Südwest-Presse", dass die Schulen in mehr als die Hälfte der baden-württembergischen Städte und Landkreise zurück in den Distanzunterricht gehen müssen.

Nachbessern will Kretschmann die Maßnahmen für Hochschulen; das Infektionsschutzgesetz behandelt Hochschulen wie Schulen. Dass etwa Wechselunterricht an Hochschulen nicht praktikabel ist, sagt auch die deutsche Hochschulrektorenkonferenz. Sie hofft auf zügige Klärung per Rechtsverordnung des Bundes.

Bayern

Der südliche Freistaat will an seinen strengeren Regelungen festhalten: "Sofern in Bayern bereits bisher schärfere Regelungen galten, bleiben diese aufrechterhalten", sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums dem Bayerischen Rundfunk. Spazierengehen und Jogging etwa ist in Bayern nur bis 22.00 Uhr erlaubt, wobei es auch hier Ausnahmen gibt. Auch Distanzunterricht soll weiterhin bereits ab einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 100 verpflichtend sein. Im ÖPNV gilt weiter die FFP2-Maskenpflicht.

Berlin

Die Begeisterung der rot-rot-grünen Landesregierung über das Infektionsschutzgesetz hält sich in Grenzen. Berlins stellvertretender Bürgermeister Klaus Lederer von der Linken sagte laut "Tagesspiegel", er sei "wütend und frustriert über das, was beschlossen worden ist". Politiker von Linken und SPD wollen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. In Berlin sind derzeit alle Schulen im Wechselunterricht. Angesichts einer Inzidenz von 135 wird das auch erst einmal so bleiben. Änderungen könnte es bei den Regeln geben, die ab einer Inzidenz von 100 greifen. Schließen müssen gemäß Notbremse etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. In Berlin waren bisher viele Museen und Ausstellungen offen - ein negativer Corona-Test ist Voraussetzung für den Besuch.

Brandenburg

In den meisten brandenburgischen Landkreisen liegt die Inzidenz über 100, über 165 nur im Südosten. Ministerpräsident Dietmar Woidke nannte die Notbremse einen "wichtigen Schritt zur Pandemiebekämpfung in ganz Deutschland". Die Ausgangsbeschränkungen, die nun bundesweit kommen, gelten in der Mark bereits seit dem 19. April. Distanzunterricht gibt es in Brandenburg bislang ab einer Inzidenz von 200, hier gilt künftig die schärfere bundesweite Regel.

Bremen

Der Stadtstaat hat die Schwelle von 165 gerade überschritten, ab Montag wird in Bremen Distanzunterricht eingeführt. Bislang fand für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht Klassen statt - an Grundschulen in Klassenstärke, an weiterführenden Schulen im Wechselmodell. "Zufrieden sind wir nicht", sagte Bildungssenatorin Claudia Bogedan dem "Weser-Kurier". Auch die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sind für Bremen neu. Eine Verschärfung hatte die rot-grün-rote Koalition mit Blick auf eine Testpflicht für Beschäftigte gefordert, konnte sich damit im Bundesrat jedoch nicht durchsetzen.

Hamburg

Anders als Bremen will Hamburg die Regeln der Bundes-Notbremse eher strenger fassen. So gelten die Ausgangsbeschränkungen weiterhin ab 21.00 Uhr. "Click and Meet" werde es in Hamburg nicht geben, sagte der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher, die Stadt will beim "Click and Collect" bleiben. Schulen mussten bisher ab einer Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht. Da Hamburg jedoch unter 165 liegt, ändert sich hier in der Praxis vorerst nichts.

Hessen

Ministerpräsident Volker Bouffier nannte die bundesweite Notbremse notwendig. "Uns allen ist bewusst, dass mit den neuen Beschlüssen erneut riesige Herausforderungen und erhebliche Einschränkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden", sagte er am Freitag. "Unser Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Pandemie einzudämmen, steht nach wie vor und so dringend wie nie an oberster Stelle unseres Handelns."

In Hessen führe die Anwendung der Bundesregeln zu dem "berühmten Flickenteppich", so Bouffier. Kultusminister Alexander Lorz sagte, die Inzidenz von 165 bereite ihm "Bauchschmerzen". Bisher galt in Hessen, dass Schulen ab einer Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht gehen. Für manche Schülerinnen und Schüler gibt es aber auch Lockerungen: Ab dem 6. Mai will Hessen dort, wo dies möglich ist, ab Klasse 7 in den Wechselunterricht gehen. Schon ab Montag gilt dies für die Jahrgänge darunter.

Mecklenburg-Vorpommern

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen der Landesregierung, die ab 21.00 Uhr galten, wurden an diesem Freitag vom Oberverwaltungsgericht Greifswald gekippt. Bei den Ausgangsbeschränkungen geht es nicht darum, den Aufenthalt an der frischen Luft zu verbieten, sondern darum, Treffen in privaten Wohnungen oder Häusern zu verhindern. Dies zu kontrollieren sei Sache der Behörden, argumentierte das OLG Greifswald: Es sei nicht die Aufgabe des sich rechtskonform verhaltenden Bürgers, "den staatlichen Stellen diese Aufgabenwahrnehmung zu erleichtern".

Das Urteil hat allerdings keine längeren Auswirkungen: Ab morgen gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern die Bundes-Notbremse, dann ab 22.00 Uhr. Neu ist die Testpflicht an den Schulen. An einigen Punkten will Mecklenburg-Vorpommern strikter vorgehen als die Bundesregierung. So sollen die Schulen erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 wieder öffnen. Seit Montag befinden sich die Schülerinnen und Schüler des Landes wieder im Distanzunterricht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kritisierte, dass Zoos und Baumärkte schließen müssen. Diese "hätten wir gerne für Familien und Kinder offen gehalten", sagte sie.

Niedersachsen

Ministerpräsident Stephan Weil hat die Bundes-Notbremse scharf kritisiert. Sie sei "kein großer Wurf", sagte er. Distanzunterricht soll es in Niedersachsen weiter bereits ab einer Inzidenz von 100 geben. Ab Mitte Mai soll es dann "Anpassungen" geben, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Ab dann könnte das Land die weniger strengen Regelungen der Bundes-Notbremse übernehmen.

Ausgangsbeschränkungen drohen in mehr als der Hälfte der Landkreise und Großstädte. Weil verteidigte die Maßnahme: Er habe den Eingriff erst kritisch gesehen, die Infektionslage sei mittlerweile aber gefährlicher. "Deswegen halte ich Ausgangsbeschränkungen bei hohen Infektionszahlen für richtig, wenn es keine milderen Möglichkeiten gibt, die Situation zu verbessern.

Nordrhein-Westfalen

Für NRW bedeutet die Novelle des Infektionsschutzgesetzes eine Verschärfung: Fast alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes lagen am Freitag über der kritischen Corona-Wocheninzidenz von 100. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kritisierte im Radiosender WDR 5, der Schwellenwert von 100 für Ausgangsbeschränkungen zu niedrig angesetzt. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen dürften nur das "allerletzte Mittel" sein, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft seien. In Nordrhein-Westfalen gebe es schon in mehr als zehn Städten Ausgangsbeschränkungen.

Über dem für Schulen relevanten Schwellenwert von 165 lagen am Freitag 28 Kreise und kreisfreie Städte, darunter Köln und Dortmund. Hier werden die Schulen ab Montag in den Distanzunterricht gehen. "Das neue Bundesgesetz führt automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen", sagte Kultusministerin Yvonne Gebauer.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz müssen die Schülerinnen und Schüler ab Montag in sechs Städten und zwei Kreisen in den Distanzunterricht gehen. Die Schulen im Kreis Neuwied und in Koblenz sind bereits im Fernunterricht. An allen anderen Schulen des Landes gilt bis zu den Pfingstferien, die am 25. Mai beginnen, Wechselunterricht. Neu ist von Montag an auch die Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte im Präsenzunterricht - zwei Mal pro Woche. Bisher war das freiwillig.

Ausgangsbeschränkungen galten in Rheinland-Pfalz bereits, neu ist, dass sie ab 22.00 Uhr beginnen (bisher 21.00 Uhr).

Saarland

Der kleine Nachbar von Rheinland-Pfalz will trotz der Bundes-Notbremse am Öffnungsmodell des Landes festhalten. "Das Saarland-Modell ist ein langfristig angelegtes Management-Modell, mit dem wir die Corona-Pandemie nachhaltig kontrollieren werden", sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans.

Über Bundesrecht kann sich jedoch auch das Saarland nicht hinwegsetzen. In drei von fünf Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken muss das Modell ab Samstag eine Zwangspause einlegen, dort liegt Inzidenz über 100. Das heißt konkret: Außengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos und Fitnessstudios, die seit dem Start des Saarland-Modells am 6. April negativ Corona-Getesteten offen standen, müssen wieder schließen. Nur zwei Landkreisen liegen unter dem Wert von 100 oder haben diesen noch nicht drei Tage in Folge überschritten. Dort gilt das "Saarland-Modell" derzeit noch auf der Ampelstufe "gelb".

Sachsen

Die sächsische Landesregierung hat vor allem die Ausgangsbeschränkungen abgelehnt. "Der Freistaat Sachsen ist davon überzeugt, dass Eingriffe in den unmittelbar privaten Lebensbereich der Menschen nicht überproportional gegenüber sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erfolgen dürfen", heißt es in einer Erklärung, die das Land im Bundesrat zu Protokoll gegeben hat.

Die Ausgangsbeschränkungen kommen trotzdem, auch Schulen und Kitas müssen angesichts hoher Inzidenzen in weiten Teilen Sachsens am Montag wieder auf Fernunterricht umstellen. In Dresden, Leipzig und in den Landkreisen Leipziger Land und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird im Wechselmodell unterrichtet. Neu für Sachsen ist, dass dies auch für die Grundschulen gilt.

Sachsen-Anhalt

Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte die Bundes-Notbremse besonders scharf kritisiert - was auch daran liegt, dass sie für sein Land strenge Einschnitte bringt. "Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland", sagte er am Donnerstag im Bundesrat. So gab es Ausgangsbeschränkungen in Sachsen-Anhalt bisher nicht. Das Shoppen vor Ort ist gemessen an den Inzidenzen aktuell nur in Magdeburg, dem Jerichower Land, Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und dem Landkreis Wittenberg gestattet. Fernunterricht müsste aktuell in Halle, dem Saalekreis, dem Burgenlandkreis und dem Harz eingeführt werden. Das Bildungsministerium des Landes bittet auf seiner Homepage darum, sich beim jeweiligen Landrat oder Oberbürgermeister zu informieren.

Schleswig-Holstein

Ministerpräsident Daniel Günther sagte im ZDF, die Regeln in Schleswig-Holstein, das die mit Abstand niedrigsten Infektionswerte in Deutschland aufweist, seien schon heute wesentlich strenger als die Bundes-Notbremse. Präsenzunterricht in Schulen endet etwa schon ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100. Derzeit liegen nur die beiden südlichen Landkreise leicht über diesem Wert; im Kreis Stormarn muss die Notbremse gezogen werden, weil dies dort drei Tage in Folge der Fall war. Die Inzidenz von 165 erreicht kein Landkreis in Schleswig-Holstein.

Thüringen

Dagegen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen in allen 23 Landkreisen und kreisfreien Städten über 100. In 17 Kreisen müssen die Schulen in den Distanz-Unterricht wechseln. In den übrigen Kreisen ist Wechselunterricht angesagt.

Die Bundesgartenschau in Erfurt wurde am Freitag trotzdem eröffnet. Besucher müssen sich anmelden und einen negativen Corona-Test vorweisen.

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