Die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat beim Bundestag nachträglich Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 angemeldet. Das bestätigte ein Sprecher der Partei gegenüber WELT. Es gehe dabei um einen Betrag von 25.220 Euro, der sich aus vier Zahlungen der Partei an Baerbock zusammensetze.
Zuvor hatte die „Bild“ über die Sonderzahlungen an die Parteichefin berichtet. Zunächst wurden diese auf einen Betrag zwischen 17.500 und 37.000 Euro beziffert. Der Graubereich bei den Summen ergab sich aus den für die jeweiligen Jahre angegebenen Stufen, nach denen Abgeordnete ihre Einkünfte angeben. So gab Baerbock einmal Sonderzahlungen der Stufe zwei (2018) sowie zweimal der Stufe drei an (2019, 2020).
Baerbock holte die Angabe der Einkünfte im März 2021 eigenständig nach, „nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war“, so Parteisprecherin Nicola Kabel zur „Bild“. „Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert.“ Inzwischen sind die Einnahmen auf der Website des Bundestages einsehbar. Auf ihrer eigenen Internetseite ergänzte Baerbock die Information ebenfalls kürzlich. Noch vergangene Woche hatten die Angaben hier gefehlt.
Ein Gehalt als Parteivorsitzende erhält Baerbock laut Grünen-Satzung nicht, da sie ein Bundestagsmandat innehat. Sonderzahlungen seien laut Sprecherin Kabel aber üblich. So bekam Baerbock laut WELT-Informationen 2018 6789 Euro als Weihnachtsgeld, im Folgejahr 9296 Euro anlässlich des Erfolges der Grünen bei der Europawahl. 2020 betrug die Sonderzahlung zu Weihnachten 7636 Euro. Dazu kam eine coronabedingte Sonderzahlung von 1500 Euro.
Dass Bundestagsabgeordnete Nebeneinkünfte nachmelden, kommt immer wieder vor. Im März, als Baerbock ihre Einkünfte verspätet offenlegte, diskutierte der Bundestag gerade über Verschärfungen der Transparenzregelungen für Abgeordnete. Auch die Grünen forderten Nachbesserungen.
Baerbock übte scharfe Kritik an anderen Politikern
Zuvor waren mehrere Fälle bekannt geworden, in denen sich Unionspolitiker mit der Beschaffung von Schutzmasken in der Corona-Pandemie und dubiosen Kontakten nach Aserbaidschan Zusatzverdienste gesichert hatten.
Baerbock kritisierte das Verhalten der Politiker damals scharf: „Es ist seit Jahren – um nicht zu sagen Jahrzehnten – offensichtlich Usus bei etlichen Abgeordneten dieser beiden Parteien, dass es zum Mandat dazugehört, darüber auch reichlich Nebeneinkünfte beziehen zu können.“
Laut der Seite „Abgeordnetenwatch“ haben in der aktuellen Legislaturperiode nur 13 Prozent der Grünen Nebeneinkünfte angemeldet (Stand 31. Juli 2020). Bei der FDP waren es im Vergleich 53 Prozent.
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