
Gesundheitsminister Spahn mit Schutzmaske: »Vermeidbare Überbeschaffung«
Foto: MARKUS SCHREIBER / AFPDer Bundesrechnungshof (BRH) geht in einem Prüfbericht über die Beschaffung von Schutzausrüstung in der Coronakrise hart mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Gericht. Das Haus von Jens Spahn (CDU) habe in einem ungeordneten Prozess viel zu viele Masken beschafft und dabei enorme Ausgaben in Kauf genommen.
Die Finanzkontrolleure monieren, die Käufe durch eine Arbeitsgruppe im Ministerium hätten dazu geführt, dass die Menge aller beschafften Masken mit insgesamt 5,8 Milliarden Stück selbst einen vom Gesundheitsministerium »auf der Grundlage sachfremder Annahmen berechneten Jahresbedarf von 4,7 Milliarden Schutzmasken noch um 23 Prozent« überstiegen habe. Allein bei den FFP-2-Masken habe Spahns Ministerium ohne Beschaffungen in Deutschland mit einer Stückzahl von einer Milliarde »das Dreizehnfache des ermittelten Mindestbedarfs« und das »Achtfache der an die Bundesländer und Kassenärztlichen Vereinigungen bis heute ausgelieferten Mengen« beschafft, kritisiert der Bundesrechnungshof.
Der großzügige Maskenkauf ist teuer: Zu den Beschaffungskosten von 6,3 Milliarden Euro kämen »Annexkosten« von bislang 320 Millionen Euro, die durch Rechtsstreitigkeiten und mögliche Entsorgungskosten für zu viel beschaffte und abgelaufene Ware weiter ansteigen könnten, heißt es.
Die Bonner Prüfer halten dem Gesundheitsministerium zugute, dass die Aufgabe in der Hochphase der Pandemie sehr schwierig gewesen sei. Und doch: Die »Überbeschaffung in diesem Ausmaß« sei »vermeidbar« gewesen, so das Urteil des über 50 Seiten langen Berichts, der dem SPIEGEL vorliegt.
Damit fällen die Prüfer ein drastisches Resümee ihrer Recherchen und bringen den ohnehin in der Maskenaffäre unter Beschuss stehenden Unionsmann Spahn weiter in Erklärungsnot. Die BRH-Beamten schildern in ihrem Prüfbericht chaotische Zustände im Ministerium. »Viele Entscheidungen und Einzelmaßnahmen sind im BMG unzureichend dokumentiert und lassen sich nicht nachvollziehen«, schreibt der Rechnungshof: »Ihr Zustandekommen wurde teils nicht oder erst im Nachhinein und mit deutlichem zeitlichen Abstand rekonstruiert.« Vor allem seien die Maßnahmen des Ministeriums zur Mengensteuerung aber komplett unzureichend gewesen.
Der Rechnungshof hatte über Monate versucht, sich einen Überblick zur Maskenbeschaffung im vergangenen Jahr zu verschaffen. Kompliziert war für die Beamten, dass die Spahn-Mitarbeiter auf verschiedenen Wegen Schutzausrüstung besorgt hatten. Einerseits fand dies über Direktverträge ohne Ausschreibung statt, teils unter Mitwirkung von Spahn selbst, wie der SPIEGEL unter anderem im Fall des Schweizer Unternehmens Emix Trading aufgedeckt hat. Mitgewirkt bei den millionenschweren Einkäufen haben aber auch Lobbyisten wie die Tochter des CSU-Politveteranen Gerold Tandler oder der mittlerweile zurückgetretene CSU-Politiker Georg Nüßlein. Dabei flossen hohe Provisionen.
Ein anderer Beschaffungsweg war das sogenannte Open-House-Verfahren. Dabei konnten Maskenhändler unter anderem FFP2-Masken in unbegrenzter Menge zu einem Festpreis von 4,50 Euro pro Stück ans Ministerium liefern. Dafür bekamen sie eine Abnahmegarantie, vorausgesetzt die Qualität der Masken stimmte. Auf diesem Weg, so listet der Rechnungshof auf, entstanden »Haushaltsverpflichtungen« von 6,5 Milliarden Euro. »Die kontrahierten Beschaffungsmengen überstiegen sowohl die Mindest‐Bedarfsermittlung als auch die Auslieferungsmengen um ein Vielfaches«, schreibt der Rechnungshof.
Das Gesundheitsministerium habe zeitweise über keine »hinreichende Grundlage für die Steuerung der Beschaffungsvorgänge« verfügt, moniert der BRH. Dies sei auch der Grund dafür, dass der Mitteleinsatz »ineffizient« gewesen sei. Das Chaos habe dazu geführt, dass die Schutzausrüstung »vielfach bis heute nicht zur Pandemiebekämpfung eingesetzt wurde«, heißt es.
Ministerium verweist auf »zeitlichen Druck«
Spahns Ministerium verteidigte sich dem Bericht zufolge gegenüber dem Bundesrechnungshof unter anderem damit, dass man bei der Beschaffung der Schutzausrüstung unter »immensem zeitlichen Druck« gestanden habe. Der durch die Pandemie ausgelöste weltweite Bedarf habe bei Weitem das auf dem Markt verfügbare Angebot überstiegen, so die Argumentation des BMG. Die Folge seien sprunghaft ansteigende Preise und ein hart geführter internationaler Wettbewerb, insbesondere um Schutzmasken, gewesen.
Um möglichst schnell an Schutzausrüstung zu kommen, habe sich das Ministerium deshalb entschlossen, verschiedene Beschaffungswege gleichzeitig zu nutzen. Die wettbewerblichen Fristen seien aufgrund der Dringlichkeit »evident unmöglich« einzuhalten gewesen.
Besondere Brisanz dürfte der Rechnungshofbericht für die Klagen haben, die rund 60 Maskenhändler aus dem Open House-Verfahren vor dem Landgericht Bonn gegen den Bund angestrengt haben. Spahns Haus hatte sich geweigert, ihre Ware abzunehmen, nach Ansicht der Händler aus fadenscheinigen Gründen. In Wahrheit, so die Händler, habe das Ministerium zu spät gemerkt, dass es zu viele Masken bestellt habe, und wolle sich deshalb jetzt vor seiner Verpflichtung drücken.
Dieser Verdacht bekommt mit dem Hauptvorwurf der Rechnungsprüfer, der Bund habe deutlich überkauft, neue Nahrung. Umgekehrt hatte das BMG selbst nach dem Open-House-Verfahren noch mit anderen Händlern Direktverträge ohne Ausschreibung abgeschlossen, obwohl längst genug Masken auf dem Weg waren. Das erscheint nun vor dem Hintergrund des Rechnungshofberichtes noch dubioser. Auch die Schweizer Firma Emix, die insgesamt Ware für knapp eine Milliarde Euro liefern sollte, gehörte hier erneut zu den Profiteuren der massiven Maskenbeschaffung.
Warnung vor teurer Entsorgung
Der BRH hat aber nicht nur die hektische Anfangsphase der Pandemie untersucht. Auch den Aufbau der sogenannten Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, kurz NRGS, nahmen die Prüfer unter die Lupe. Sie soll für die Zukunft ähnliche Versorgungsengpässe wie in der Corona-Pandemie vermeiden helfen. Die Kontrolleure sind aber auch da skeptisch bei den Verwaltungsqualitäten des Gesundheitsministeriums. »Die Konzeption der NRGS muss darauf abzielen, die künftige Pandemievorsorge effizient zu gestalten«, und dürfe nicht dazu dienen, in der akuten Krise getroffene Entscheidungen bei der Beschaffung von Schutzausrüstung »zu rechtfertigen bzw. auf Dauer fortzuschreiben.«
Damit spielen die BRH-Beamten darauf an, dass das Ministerium zu viel besorgte Masken einfach in die Nationale Reserve abschiebt, auch um offenbar Fehler im Beschaffungsprozess zu verschleiern. Offensichtlich macht sich der Rechnungshof Sorgen, dass die ungenügend funktionierenden Prozesse weitergehen. »Der Aufbau der NRGS darf nach Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht einfach auf den vorliegenden Strukturen aufsetzen«, schreiben die Beamten deshalb.
Unterdessen drohen dem Bund laut Rechnungshof noch weitere Kosten: Aufgrund der »massiven Überbeschaffung« werde das Bundesgesundheitsministerium zum Jahresende über bis zu 1,4 Milliarden partikelfiltrierende Halbmasken und 3,4 Milliarden Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken verfügen, die vor Ablauf der Haltbarkeitsdaten verwertet werden müssten. Nach dem Verfallsdatum, das meist zwei bis drei Jahre nach der Herstellung eintrete, sei die Schutzwirkung, etwa von FFP2-Masken, nicht mehr sichergestellt.
Für die abgelaufene Ware kämen daher weitere Kosten auf die Steuerzahler zu – für die fachgerechte Entsorgung.
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