Ermittler haben in der Unterkunft des Messerstechers von Würzburg nach eigenen Angaben bisher keine Hinweise für ein islamistisches oder extremistisches Motiv entdeckt. "Bislang sind beim Tatverdächtigen noch keine Hinweise auf Propagandamaterial oder sonstige extremistische Inhalte gefunden worden", teilten Generalstaatsanwaltschaft München und Landeskriminalamt am Dienstag mit. Das Ermittlungsverfahren dauere allerdings an.
Im Zuge des Verfahrens soll es ein psychiatrisches Gutachten geben, um zu klären, ob der 24 Jahre alte Somalier bei der Tat am Freitag schuldfähig war und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Der Anwalt des Mannes hatte am Montag ein solches Gutachten gefordert.
Der Migrant hatte in der Würzburger Innenstadt auf Menschen eingestochen, die er wohl gar nicht kannte. Drei Frauen kamen ums Leben, sieben Menschen wurden verletzt, darunter ein elfjähriges Mädchen. Der 24-Jährige wurde durch einen Schuss der Polizei gestoppt. Er sitzt in Untersuchungshaft - wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus hatte am Samstag das Ermittlungsverfahren übernommen, da ein islamistischer Hintergrund für die Taten naheliegt. Der Mann soll laut Zeugen während der Tat "Allahu akbar" gerufen haben. Möglich ist aber auch, dass der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung handelte. Der 24-Jährige war offenbar zeitweise in psychiatrischer Behandlung gewesen.
Bereits 2015 Vorfall mit einem Messer
Derweil wurde außerdem bekannt, dass der Tatverdächtige bereits 2015 in Sachsen einen Streit hatte, in dem ein Messer eine Rolle spielte. Bei der Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft Ende 2015 erlitten der heute 24-Jährige und sein Kontrahent leichte Schnittverletzungen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag auf Anfrage sagte. Zuvor hatte die Welt darüber berichtet. Die Verletzungen seien aber nur oberflächig gewesen und hätten keiner ärztlichen Versorgung bedurft, so die Sprecherin.
Bei dem Streit ging es um die Benutzung eines Kühlschranks. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden laut Staatsanwaltschaft Anfang 2017 eingestellt, weil es den Angaben zufolge aufgrund widersprüchlicher Aussagen keinen Tatnachweis gab.
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