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Corona-Regeln: „Bei einer verschärften Infektionslage wird sich 2G durchsetzen“ - WELT

Die Bundesjustizministerin will das dritte G nicht aussperren. Christine Lambrecht (SPD) sagte WELT AM SONNTAG auf die Frage, ob im Herbst nur Geimpfte und Genesene (2G) in öffentliche Räume dürfen, nicht aber die bloß Getesteten des dritten G: „Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.“

Das klang wie eine Festlegung, dass die Politik auch bei stark steigenden Zahlen von Infizierten und Intensivpatienten an einer Gleichbehandlung von Geimpften, Genesenen und Getesteten festhält. Aber in der Union wird ein Wechsel zu 2G nicht ausgeschlossen.

„Wenn das Infektionsgeschehen anzieht und wir Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit ins Werk setzen müssen, ist klar, dass Einschränkungen bei den nur Getesteten ansetzen müssen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, WELT. Alles andere, so der CDU-Politiker, „wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsräume von Genesenen und Geimpften“. Bei diesen seien Einschränkungen nicht mehr zu legitimieren. „Insofern wird sich 2G bei einer verschärften Infektionslage durchsetzen.“

Tatsächlich gibt es auf Länderebene schon konkrete Überlegungen für einen Übergang zu 2G. Und die gehen von der Position der Justizministerin aus. Hatte Lambrecht doch betont, dass die Gleichbehandlung von Geimpften, Genesenen und Getesteten zwar für den Staat gelten müsse, dass aber private Gastronomen oder Veranstalter das Recht haben, ihre Räume nur für Geimpfte und Genesene zu öffnen.

So wie es manche Fußballvereine mit den Tribünen machen wollen. Wenn solche Privaten die 2G-Regel anwenden, will wegen des dadurch verringerten Infektionsrisikos in Hamburg der rot-grüne Senat demnächst dort eine größere Zahl von Gästen zulassen. Das wäre ein Anreiz für 2G: Ein volles Haus würde möglich. Während bei 3G manche Reihen oder Tische unbesetzt bleiben müssten.

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In Baden-Württemberg, wo die grün-schwarze Regierung 3G anwendet, steht 2G im Raum. „Die Nichtgeimpften müssten in letzter Konsequenz zu Hause bleiben müssen“, sagte Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) dem „Mannheimer Morgen“. Bei einer Verschärfung der Infektionslage könne es „darauf hinauslaufen, dass Tests nicht mehr ausreichen, um am öffentlichen Leben teilzunehmen“. Der Staat, so Lucha, nehme „Impfverweigern keine Freiheitsrechte“, sondern gebe „Geimpften und Genesenen ihre Freiheitsrechte zurück“.

Auch die Grünen im Bundestag sperren bei ihrem Bekenntnis zu 3G die Tür zu 2G nicht ab. „Der Staat kann Privaten natürlich nicht verbieten, statt 3G auch 2G zu praktizieren“, sagte Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink WELT und fügte zwei Mal „solange“ hinzu: „Solange durch Tests das Ansteckungsrisiko verlässlich reduziert werden kann, kann der Staat selbst aber im öffentlichen Raum nicht einfach auf 2G wechseln. Das würde zu erheblichen rechtlichen Risiken führen. Solange die Tests valide sind, sollte an 3G festgehalten werden.“

Auf scharfen Widerspruch stoßen solche Überlegungen hingegen bei der FDP. „2G darf vom Staat nicht vorgegeben werden – weder direkt noch indirekt. Es darf keine Impfpflicht durch die Hintertür geben“, sagte Fraktionsvize Michael Theurer WELT. Zwar sei die Entscheidungsfreiheit von Gastronomen und privaten Veranstaltern „eine andere Frage“. Aber wenn in Hamburg bei 2G mehr Besucher zugelassen würden als bei 3G, lägen darin „ein indirekter Zwang und eine verfassungswidrige Bevorzugung. Wenn von Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten keine Infektionsgefahr ausgeht, müssen sie alle gleich behandelt werden.“

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Theurer forderte, dass Justizministerin Lambrecht und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „klarstellen, dass das Hamburger Vorpreschen nicht vom Bund unterstützt wird und zu beenden ist“. Ansonsten würden „die Gerichte die Verfassungswidrigkeit feststellen und die Politik einmal zurechtweisen müssen“.

Demgegenüber bezweifelt Luczak von der CDU, dass bloß Getestete ohne Immunschutz auf eine Stufe mit Geimpften und Genesenen gestellt werden können. Bei Letzteren sei „wissenschaftlich gesichert, dass sie eine niedrigere Viruslast haben und daher weniger infektiös sind“. Deshalb sei es bei ihnen „verfassungsrechtlich zwingend“, dass die Beschränkungen ihrer grundrechtlichen Freiheiten nach und nach aufgehoben würden.

Aber bei nur Getesteten stelle „sich die epidemiologische und damit auch verfassungsrechtliche Ausgangslage anders dar“. Ein Test sei nur eine Momentaufnahme „mit einer nicht unbeträchtlichen Fehlerquote“ und gebe daher nur bedingt Sicherheit. Insofern, so Luczak, sei „eine Differenzierung“ zwischen Geimpften und Genesenen einerseits und Getesteten andererseits „nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch geboten“.

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Weiteren Schwung könnte die Debatte aus einem Nachbarland erhalten, das sich manche Deutsche nicht nur bei Corona gern zum Vorbild nehmen. Österreichs Regierung erwägt, ab Herbst nur noch Geimpften den Zugang zu Diskotheken und Bars zu erlauben. „In der Nachtgastronomie haben wir die Situation, dass viele Ungeimpfte auf Geimpfte treffen. Daher gibt es hier ein besonderes Risiko von Superspreader-Events“, hieß es am Samstag in einer Pressemitteilung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dem grünen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Sobald sich das soziale Leben im Herbst wieder nach innen verlege, die Infektionszahlen weiter stiegen und die Impfquote unter Jungen niedrig bleibe, werde jene Maßnahme in Betracht gezogen.

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Die Inzidenz steigt in ganz Deutschland weiter an, doch deshalb ändert sich erst mal nicht viel. Die Bundesländer haben sich auf die 3G-Regel ab einer Inzidenz von 35 geeinigt. Und das heißt, in manchen Bundesländern darf jetzt wieder getanzt werden.

Quelle: WELT

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