
Erzbischof Stefan Heße im Hamburger Sankt Marien-Dom (Archivbild)
Foto: Daniel Bockwoldt / dpaDas Kölner Missbrauchsgutachten kam zu dem Schluss, dass Erzbischof Stefan Heße bei der Aufarbeitung und Aufklärung von Sexualstraftaten Pflichtverletzungen begangen hat.
Dennoch hat Papst Franziskus das Rücktrittsangebot des Geistlichen jetzt abgelehnt. Dies gab der Vatikan am Mittwoch über die Apostolische Nuntiatur in Berlin bekannt.
Heße, der einst Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln war, hatte nach der Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens am 18. März seine Amtsgeschäfte ruhen lassen und dem Papst seinen sofortigen Rücktritt angeboten. Mit der Ablehnung bleibt Heße, der seit 2015 Erzbischof von Hamburg ist, trotz heftiger Kritik weiter im Amt.
Das Gutachten der Anwaltskanzlei Gercke Wollschläger wirft Heße in seiner Kölner Zeit elf Pflichtverletzungen im Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt vor. Konkret soll er versäumt haben, kirchliche Verfahren zur Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen einzuleiten und mehrere Fälle nicht an Staatsanwaltschaft oder Vatikan gemeldet haben.
Vertuschung »nicht beabsichtigt«
Zwar habe der Papst Mängel in der Organisation und Arbeitsweise des Generalvikariats sowie persönliche Verfahrensfehler Heßes festgestellt, heißt es im Schreiben der Apostolischen Nuntiatur. »Die Untersuchung hat jedoch nicht gezeigt, dass diese mit der Absicht begangen wurden, Fälle sexuellen Missbrauchs zu vertuschen.« Das Grundproblem habe im größeren Kontext der Verwaltung der Erzdiözese, im Mangel an Aufmerksamkeit und Sensibilität den Missbrauchsopfern gegenüber bestanden.
In Anbetracht der Tatsache, »dass Heße seine Fehler der Vergangenheit in Demut anerkannt und sein Amt zur Verfügung gestellt hat«, sei der Papst zu dem Schluss gekommen, dass Heße im Erzbistum Hamburg seine Arbeit fortführen könne, heißt es zur Begründung. Der Bericht der Visitatoren, die nach Köln gekommen waren, um die Situation einzuschätzen, sowie die Bewertungen der Dikasterien der römischen Kurie hätten Franziskus in seiner Entscheidung bestärkt.
Heße, der auch Flüchtlingsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, hatte bereits im November vergangenen Jahres den Vatikan über die Vorwürfe gegen seine Person informiert. Sein Rücktrittsangebot vom 18. März hatte er damit begründet, Schaden vom Amt des Erzbischofs und vom Erzbistum Hamburg abwenden zu wollen. Zugleich hatte er betont, stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und sich nie an Vertuschung beteiligt zu haben. Dennoch habe er Fehler gemacht.
Das Ende einer »schwierigen Zeit der Ungewissheit«
Bei der kircheninternen Überprüfung im Erzbistum Köln Anfang Juni hatten die beiden vom Papst entsandten Bischöfe auch mit Erzbischof Heße gesprochen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, zeigte sich nach der Entscheidung des Papstes dankbar, denn für Erzbischof Heße ende nun »eine schwierige Zeit der Ungewissheit«. Heße werde in Hamburg bleiben und damit auch weiterhin Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz sein. »Ich wünsche dem Erzbistum und seinem Erzbischof einen guten Neustart in gemeinsamer Verantwortung, der von gegenseitigem Vertrauen getragen ist«, so Bätzing.
Heße: »Nicht unbedingt leicht, meinen Dienst wieder aufzunehmen«
Heße selbst reagierte verhalten auf die Entscheidung des Papstes. Er übernehme »nach dem Willen des Papstes ausdrücklich wieder Verantwortung«, erklärte Heße in Hamburg. »Dabei ist mir durchaus bewusst, dass es nicht unbedingt leicht sein wird, meinen Dienst wieder aufzunehmen.«
Faktisch eine Amnestie
Die katholische Reformbewegung »Wir sind Kirche« nannte Heßes Verbleiben im Amt »höchst problematisch«. Die Entscheidung Roms stelle faktisch eine Amnestie für Erzbischof Stefan Heße dar. Es stelle sich die Frage, »wofür Menschen in kirchlichen Leitungsdiensten dann überhaupt noch zur Verantwortung gezogen werden«.
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