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Niedersachsen: Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene - NDR.de

Stand: 21.09.2021 16:59 Uhr

Der Corona-Krisenstab der niedersächsischen Landesregierung hat am Dienstag die neue Verordnung des Landes vorgestellt, die am Mittwoch in Kraft tritt.

Die neue Verordnung gelte bis zum 10. November, um das Land gut durch die Herbstferien zu bringen, sagte Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Krisenstabs. "Wir haben uns mit dem Bund darüber verständigt, die Indikatoren neu zu sortieren. Wir werden ab sofort einen Leitindikator haben - das ist dann die Hospitalisierung, also der Krankenhauswert", sagte Schröder. Dabei seien Neuaufnahmen von Covid-Patientinnen und -Patienten der letzten sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner relevant. "Wir werden diesem Leitindikator die beiden weiteren Indikatoren Inzidenz und Intensivbettenauslastung an die Seite stellen", so Schröder. So werde die Entwicklung der schweren Verläufe in den Kliniken in den Fokus genommen, um die Pandemie zu bewerten. Eine Warnstufe ist laut neuer Verordnung erreicht, wenn der neue Leitindikator und einer der beiden anderen Indikatoren genau definierte Schwellenwerte überschreiten.

Kritische Werte müssen fünf Tage am Stück überschritten sein

Ausgerufen werden die Warnstufen künftig vom Land, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Die Warnstufe gilt dann am übernächsten Tag, so Schröder. Wenn hingegen die Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten, rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus. Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und Intensivbetten landesweit erhoben werden, während sich die Sieben-Tages-Inzidenz bei den Neuinfizierten auf den Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bezieht.

Was bedeuten 3G- und 2G-Regel?

Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) erhalten Zutritt zu Innenräumen von Behörden und anderen Einrichtungen wie Restaurants, Kinos, Fitnessstudios oder Krankenhäusern. Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden. Bei einem niedrigen Corona-Risiko kann die Regelung ausgesetzt werden. Antigen-Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Gäste von Beherbergungseinrichtungen müssen bei der Anreise einen negativen Test vorweisen und diesen alle 72 Stunden wiederholen.
Bei der 2G-Regel reicht ein Test nicht aus, hier haben nur Geimpfte oder Genesene Zutritt.

Land macht 2G attraktiv für Dienstleistungen, Gastronomie und Events

In geschlossenen Räumen gilt bei der Warnstufe 1 wie bisher die 3G-Regel. Gastronomen, Kulturveranstalter, Frisöre und Fitnesstudiobetreiber beispielsweise können sich aber auch dazu entscheiden, nur noch Geimpfte und Genesene reinzulassen - also das 2G-Modell anzuwenden. "Immer dann, wenn ich bei einer Veranstaltung oder in einer Einrichtung den Zutritt auf 2G - Geimpfte und Genesene - beschränke, entfallen alle Einschränkungen: Dann brauche ich einen Abstand einzuhalten, dann brauche ich auch keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr", kündigte Schröder an. In Warnstufe 2 wird die 2G-Regel dann Pflicht für die Innenräume von Restaurants und Cafés. In Warnstufe 3 gilt das dann auch für Indoor-Veranstaltungen. Ist das Personal geimpft oder genesen, muss es keine Maske mehr tragen, auch wenn der Abstand von eineinhalb Metern regelmäßig unterschritten wird.

Videos

Regierungssprecherin Anke Pörksen bei der Landespressekonferenz des Corona-Krisenstabes Niedersachsen. © NDR

82 Min

In der Verordnung wird unter anderem die 2G-Regel ausgeweitet. Ungeimpfte Menschen müssen mit Einschränkungen rechnen. 82 Min

Einschränkungen für Ungeimpfte - mit Ausnahmen

Ungeimpfte Menschen müssten besonders geschützt werden, sagte Schröder. "Das Pandemie-Geschehen spielt sich mittlerweile vorrangig in der Gruppe der Ungeimpften ab." Zudem liege das Land bei der Zweit-Impfquote deutlich unter dem vom RKI ausgegebenen Impfziel von 80 bis 85 Prozent, um eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen. Dementsprechend müssten ungeimpfte Menschen mit Einschränkungen rechnen - aber mit Ausnahmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Menschen mit ärztlichem Attest, wie beispielsweise Schwangere und stillende Mütter, sowie Menschen, die an klinischen Corona-Studien teilnehmen, seien bei 2G eingeschlossen. "Wo Ungeimpfte einen PCR-Test vorlegen müssen, müssen diese Personen nur einen Schnelltest vorlegen. Diese Tests bleiben für diese Gruppe kostenfrei", sagte die stellvertretende Krisenstabs-Leiterin. Für ungeimpfte Erwachsene ohne ärztliches Attest fällt die Kostenübernahme weg.

Aufhebung aller Maßnahmen derzeit nicht in Sicht

Von einem sogenannten Freedom Day, dem Wegfall aller Corona-Regeln, hält die Landesregierung derzeit nichts. Um auf die Corona-Regeln wieder ganz verzichten zu können, müssten sich noch deutlich mehr Erwachsene impfen lassen, so Schröder. "Wir müssen bei den Erwachsenen eine Impfquote von 80, 85 Prozent erreichen - und zwar über alle Altersgruppen", sagte Schröder. Das sei bisher lediglich bei der Altersgruppe der Über-60-Jährigen der Fall. Wenn das bei den 18- bis 59-Jährigen erreicht werde, "ist die Gruppe der Ungeimpften so klein, dass wir sie mit unserer Impfung mit schützen können", sagte Schröder. "Bis dahin haben die Ungeimpften ein enormes Risiko."

Weitere Informationen

Stephan Weil (SPD) Ministerpräsident Niedersachsen. © NDR

Zutritt nur für Geimpfte und Genesene: Mit der neuen Verordnung will Niedersachsen das weiteren Branchen ermöglichen. (14.09.2021) mehr

Ein Hinweisschild auf die 3G-Regel ("Geimpft, getestet, genesen") steht vor einem Lokal. © picture alliance/dpa Foto: Oliver Berg

Die 2G- und 3G-Regel für Innenräume wird in den Nord-Ländern unterschiedlich umgesetzt. Für die Bewertung der Lage ist jetzt die Hospitalisierungsrate entscheidend. mehr

In einem PCR-Labor bereitet eine Mitarbeiterin Abstrichtupfer von Patienten für die SARS-CoV-2-Diagnostik an einem Analysegerät vor. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild Foto: Waltraud Grubitzsch

Die Pandemie-Lage wird nun anhand von Warnstufen bewertet. Neu ist auch die 3G-Regel. Ein Überblick. mehr

Schüler sitzen nach den Sommerferien mit Mund-Nasen-Schutz in einem Klassenzimmer. © picture alliance/dpa/Christian Charisius Foto: Christian Charisius

Für Erst- und Zweitklässler entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Zudem gibt's nach den Herbstferien tägliche Tests. mehr

Ein Schild mit der Aufschrift "Stop! Einlass nur mit 3G" hängt an einem Club. © picture alliance/dpa Foto: Marius Becker

Corona-Regeln richten sich nach der Inzidenz, der Belegung von Krankenhaus- und von Intensivbetten. Hier die aktuellen Werte. mehr

Ein Schild "Bitte Nachweis vorlegen: Getestet, Geimpft, Genesen" hängt an der Kasse vom Kino am Raschplatz. © picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte Foto: Julian Stratenschulte

Um den Umgang mit Ungeimpften ist eine Diskussion entbrannt. Das Land will indes Distanzlernen an Schulen vermeiden. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Hallo Niedersachsen | 21.09.2021 | 19:30 Uhr

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