Stand: 21.09.2021 16:59 Uhr
Der Corona-Krisenstab der niedersächsischen Landesregierung hat am Dienstag die neue Verordnung des Landes vorgestellt, die am Mittwoch in Kraft tritt.
Die neue Verordnung gelte bis zum 10. November, um das Land gut durch die Herbstferien zu bringen, sagte Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Krisenstabs. "Wir haben uns mit dem Bund darüber verständigt, die Indikatoren neu zu sortieren. Wir werden ab sofort einen Leitindikator haben - das ist dann die Hospitalisierung, also der Krankenhauswert", sagte Schröder. Dabei seien Neuaufnahmen von Covid-Patientinnen und -Patienten der letzten sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner relevant. "Wir werden diesem Leitindikator die beiden weiteren Indikatoren Inzidenz und Intensivbettenauslastung an die Seite stellen", so Schröder. So werde die Entwicklung der schweren Verläufe in den Kliniken in den Fokus genommen, um die Pandemie zu bewerten. Eine Warnstufe ist laut neuer Verordnung erreicht, wenn der neue Leitindikator und einer der beiden anderen Indikatoren genau definierte Schwellenwerte überschreiten.
Kritische Werte müssen fünf Tage am Stück überschritten sein
Ausgerufen werden die Warnstufen künftig vom Land, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Die Warnstufe gilt dann am übernächsten Tag, so Schröder. Wenn hingegen die Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten, rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus. Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und Intensivbetten landesweit erhoben werden, während sich die Sieben-Tages-Inzidenz bei den Neuinfizierten auf den Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bezieht.
Land macht 2G attraktiv für Dienstleistungen, Gastronomie und Events
In geschlossenen Räumen gilt bei der Warnstufe 1 wie bisher die 3G-Regel. Gastronomen, Kulturveranstalter, Frisöre und Fitnesstudiobetreiber beispielsweise können sich aber auch dazu entscheiden, nur noch Geimpfte und Genesene reinzulassen - also das 2G-Modell anzuwenden. "Immer dann, wenn ich bei einer Veranstaltung oder in einer Einrichtung den Zutritt auf 2G - Geimpfte und Genesene - beschränke, entfallen alle Einschränkungen: Dann brauche ich einen Abstand einzuhalten, dann brauche ich auch keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr", kündigte Schröder an. In Warnstufe 2 wird die 2G-Regel dann Pflicht für die Innenräume von Restaurants und Cafés. In Warnstufe 3 gilt das dann auch für Indoor-Veranstaltungen. Ist das Personal geimpft oder genesen, muss es keine Maske mehr tragen, auch wenn der Abstand von eineinhalb Metern regelmäßig unterschritten wird.
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Einschränkungen für Ungeimpfte - mit Ausnahmen
Ungeimpfte Menschen müssten besonders geschützt werden, sagte Schröder. "Das Pandemie-Geschehen spielt sich mittlerweile vorrangig in der Gruppe der Ungeimpften ab." Zudem liege das Land bei der Zweit-Impfquote deutlich unter dem vom RKI ausgegebenen Impfziel von 80 bis 85 Prozent, um eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen. Dementsprechend müssten ungeimpfte Menschen mit Einschränkungen rechnen - aber mit Ausnahmen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Menschen mit ärztlichem Attest, wie beispielsweise Schwangere und stillende Mütter, sowie Menschen, die an klinischen Corona-Studien teilnehmen, seien bei 2G eingeschlossen. "Wo Ungeimpfte einen PCR-Test vorlegen müssen, müssen diese Personen nur einen Schnelltest vorlegen. Diese Tests bleiben für diese Gruppe kostenfrei", sagte die stellvertretende Krisenstabs-Leiterin. Für ungeimpfte Erwachsene ohne ärztliches Attest fällt die Kostenübernahme weg.
Aufhebung aller Maßnahmen derzeit nicht in Sicht
Von einem sogenannten Freedom Day, dem Wegfall aller Corona-Regeln, hält die Landesregierung derzeit nichts. Um auf die Corona-Regeln wieder ganz verzichten zu können, müssten sich noch deutlich mehr Erwachsene impfen lassen, so Schröder. "Wir müssen bei den Erwachsenen eine Impfquote von 80, 85 Prozent erreichen - und zwar über alle Altersgruppen", sagte Schröder. Das sei bisher lediglich bei der Altersgruppe der Über-60-Jährigen der Fall. Wenn das bei den 18- bis 59-Jährigen erreicht werde, "ist die Gruppe der Ungeimpften so klein, dass wir sie mit unserer Impfung mit schützen können", sagte Schröder. "Bis dahin haben die Ungeimpften ein enormes Risiko."
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