
Ungeimpften Beschäftigten, die wegen Corona in Quarantäne müssen, droht Berichten zufolge ab dem 11. Oktober der Verlust der staatlichen Entschädigung für entgangenen Lohn. Ein Beschlussentwurf für die Beratungen der Gesundheitsminister sieht dem "Handelsblatt" zufolge vor, dass Menschen dann keine Entschädigung mehr gewährt werden soll, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einer Quarantäne keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung vorliegt.
Ausnahmen solle es für jene geben, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne-Anordnung keine Impfempfehlung vorlag. "Gleiches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der Covid-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird", zitiert das "Handelsblatt" aus dem Vereinbarungsentwurf. Als solche stuft das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise hohes Fieber oder bestimmte Vorerkrankungen ein.
Länder: 11. Oktober als Startdatum sinnvoll
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beraten am Mittwoch über die geplante Maßnahme. Auch nach Angaben des Portals "Business Insider" und der "Bild" halten die Länder den 11. Oktober als Datum für die Neuregelung für sinnvoll. Die 16 Bundesländer hätten sich in einer vertraulichen Runde der Chefs der Staats- und Senatskanzleien Ende vergangener Woche darauf geeinigt, dass bundesweit einheitlich Ungeimpfte im Quarantänefall keine Entschädigung mehr für Lohnausfall bekommen sollen.
Ab dem 11. Oktober wird es die kostenlosen Schnelltests nicht mehr geben. Damit soll der Druck auf Ungeimpfte weiter erhöht werden, sich doch noch impfen zu lassen.
Infektionsschutzgesetz: Staatliche Entschädigung bei Isolation
Dem Infektionsschutzgesetz zufolge bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in häusliche Isolation müssen, dadurch nicht arbeiten können und keinen Lohn mehr erhalten, eine staatliche Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls.
Keine Entschädigung erhält laut Gesetz allerdings, wer den Ausfall durch Inanspruchnahme einer empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können. Bisher wurde in diesen Fällen trotzdem gezahlt, nicht zuletzt wegen der geringeren Menge an verfügbarem Corona-Impfstoff. Zuständig für die Angelegenheit sind die Länder. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon unabhängig, sie wird bei einer Corona-Erkrankung bezahlt.
Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in bestimmten Branchen
Bei dem Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern soll es am Mittwoch laut "Handelsblatt" auch um eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbstständige in bestimmten Branchen gehen. Angesichts der Infektionslage und einer für Herbst und Winter prognostizierten vierten Welle solle die Testpflicht dort eingeführt werden, wo Beschäftigte mit "externen Personen in direkten Kontakt kommen", heißt es demnach in dem Beschlussentwurf für das Treffen.
Es werde "ein dringender Handlungsbedarf gesehen", da es eine Diskrepanz gebe zwischen einer rechtsverbindlichen 3G-Nachweispflicht im Publikumsverkehr einerseits und der bloßen Angebotspflicht auf Seiten der Arbeitgeber, schreibt das "Handelsblatt". "Daher sollte eine Pflicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Testangebot der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anzunehmen, bundeseinheitlich geregelt werden", zitiert die Zeitung aus dem Beschlussentwurf. Dies gelte vor allem wegen der Mobilität von Beschäftigten sowie ihren Kundinnen und Kunden. Auch eine Testpflicht für Selbstständige mit vergleichbaren Außenkontakten müsse geregelt werden.
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