Beim umstrittenen Verkauf von drei Grundstücken im Baugebiet Bad Nauheim Süd ist es zu einem formalen Fehler gekommen. In diesem Punkt sind sich Magistrat und Fraktionen offenbar einig.
Ende 2019 hatte die Stadt auf Anordnung von Bürgermeister Klaus Kreß die drei Grundstücke Hermelinweg 1 sowie An der Streuobstwiese 4 und 57 im Baugebiet Bad Nauheim Süd an die Bernhard Bauträger GmbH verkauft. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, die Geschäfte solcher Größenordnung eigentlichen beschließen müssen, erfuhren erst im Juli dieses Jahres durch einen WZ-Artikel von dem Deal. Nach Erscheinen des Berichts übte die CDU scharfe Kritik am Rathauschef, warf ihm vor, die Unwahrheit gesagt zu haben. Kreß wurde von der Union aufgefordert, in der ersten Ausschuss-Sitzung nach der Sommerpause für Transparenz zu sorgen und zu dem umstrittenen Verkauf Stellung zu nehmen.
Am Dienstagabend nahm die Zusammenkunft des Haupt- und Finanzausschusses in der Trinkkuranlage ohne Wortmeldung des Bürgermeisters zu diesem Thema ihren Lauf. Kurz vor dem Ende, unter Punkt "Verschiedenes" war es SPD-Vertreter Georg Küster, der das Schweigen brach und die Sicht der Union bestätigte. "Beim Verkauf dieser Grundstücke wurde nicht mit offenen Karten gespielt. Die Liste mit den Bewerbern und ihrer Bewertung sowie Unterlagen zum Vergabeverfahren lagen mir nie vor. Hier gibt es falsche Tatsachenbehauptungen", sagte Küster in Richtung des Bürgermeisters.
Kreß hatte im Juli gegenüber unserer Zeitung erklärt, der Ausschuss habe das Vergabeverfahren inklusive der Nachrückerregelung zwar nie beschlossen, das Gremium sei aber ausführlich informiert worden. Danach habe der Ausschuss über den Verkauf von zwölf Grundstücken an sechs Investoren abgestimmt. Als das Unternehmen, an den die drei Grundstücke eigentlich gehen sollten, aufgelöst wurde, rückte die Bernhard Bauträger GmbH automatisch nach - der eigentlich für den Verkauf zuständige Ausschuss erfuhr davon nichts.
Wie Kreß am Dienstag erläuterte, sei das Vergabeverfahren nur vom Magistrat beschlossen worden. Es sei möglicherweise ein Fehler gewesen, den Ausschuss nicht abstimmen zu lassen und nicht darüber zu informieren, dass der eigentlich ausgewählte und von dem Gremium gebilligte Käufer ausgefallen war.
Entscheidend sind laut Kreß aber zwei Dinge: Der Stadt sei kein finanzieller Schaden entstanden, und die Kaufverträge mit der Bernhard GmbH seien rechtsgültig. "Ich zeige eine kleine Schwäche, und sofort wird darauf rumgehackt", betonte er. Dies hänge wohl mit dem bevorstehenden Kommunalwahlkampf zusammen. Die Kommunalaufsicht habe seine Vorgehensweise geprüft und für rechtmäßig befunden. "Ich bin nicht auf den elektrischen Stuhl gekommen", sagte der Bürgermeister.
CDU-Vertreter Sebastian Schmitt zeigte sich "sehr enttäuscht" von Kreß und vom Ausschuss-Vorsitzenden Markus Philippi (UWG). Der Rathauschef habe es nicht für nötig erachtet, von sich aus zur Aufklärung des Vorgangs beizutragen. "Die Nachrückerliste lag dem Ausschuss nicht vor, wir haben keine Nachrückerregelung beschlossen und kannten das Vergabeverfahren nicht. Auch in der Beschlussvorlage zum Verkauf der Grundstücke an die Unternehmen wurde das alles mit keinem Wort erwähnt", sagte Schmitt.
Über jedes kleine Grundstück für ein Einfamilienhaus werde noch mal im Ausschuss abgestimmt, wenn der erste Bewerber abspringe. "Bei drei Grundstücken mit einem Wert von 4,1 Millionen Euro ist das dagegen nicht geschehen", bemängelte der CDU-Politiker. Nicht nur Kreß, auch der Ausschuss-Vorsitzende habe gegenüber der WZ die Unwahrheit gesagt. Das gehe zu weit, auch wenn die UWG den Bürgermeister bekanntlich stets unterstütze.
Markus Philippi räumte seinen Fehler freimütig ein. "Ich habe im Gespräch mit der WZ leichtfertig reagiert und bedauere meine Aussage. Der Verkauf hätte vom Ausschuss beschlossen werden müssen. Das war ein formaler Fehler." Dieser Verstoß gegen die Hauptsatzung sei allerdings nachträglich geheilt worden.
Das Verfahren habe nicht der Hessischen Gemeinde-Ordnung entsprochen", sagte FW/UWG-Fraktionschef Markus Theis. Allerdings müsse auch der Ausschuss Selbstkritik üben, er habe sich nicht genug gekümmert und nachgefragt.
Der Paragraf 2 der städtischen Hauptsatzung lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Verkauft die Stadt ein Grundstück, das mehr as 15 000 Euro wert ist, muss darüber der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden. Die drei Grundstücke, die ohne Beschluss an die Bernhard Bauträger GmbH veräußert wurden, kosteten 4,1 Millionen Euro. Ebenso klar ist: Der Stadt ist kein Schaden entstanden, weil der Auschuss zugestimmt hatte, die drei Parzellen zum selben Preis an ein anderes Unternehmen abzugeben, das dann aufgelöst wurde.
Der Käufer aus Friedrichsdorf, der letztlich zum Zug kam, muss sich keine Sorgen machen. Der notarielle Kaufvertrag ist nach übereinstimmender Einschätzung des Hessischen Städtetags sowie des Hessischen Städte- und Gemeindebunds rechtsgültig, auch wenn es bei den internen Vorgängen in den städtischen Gremien zu einem Fehler gekommen sein sollte.
August 27, 2020 at 10:00AM
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Formaler Fehler bei Grundstücksdeal in Bad Nauheim Süd - Wetterauer Zeitung
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Der Verkauf
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