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Verkaufen auf eBay Kleinanzeigen & Co.: Stiftung Warentest warnt vor riskantem Fehler - CHIP Online Deutschland

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Betrug bei Online-Kleinanzeigen: So schützen Sie sich
Mit rund 30 Millionen deutschen Nutzern monatlich gilt eBay Kleinanzeigen als eine der beliebtesten Plattformen für Käufer und Verkäufer. Jetzt warnt die Stiftung Warentest jedoch vor einem Fehler, den Sie als Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen und Co. dringend vermeiden sollten. Wie Sie sich außerdem vor Betrug auf eBay schützen, zeigen wir im Video.
Wer beim Verkauf gebrauchter Dinge im Internet nicht für Mängel haften will, muss die sogenannte Sachmangelhaftung wirksam ausschließen. Die passende Formulierung dafür lautet: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung." Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
Andere Formulierungen brächten dagegen keine Sicherheit. Sollte ein Käufer etwas reklamieren, wäre ein solcher Passus dann wirkungslos.

Download: eBay Kleinanzeigen - App

eBay Kleinanzeigen & Co.: Stiftung Warentest empfiehlt weitere Ergänzung

Neben der passenden Formulierung empfehlen die Warentester noch folgende Ergänzung: "Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt." Die Ergänzung sei besonders wichtig, wenn private Verkäufer auf Online-Kleinanzeigenmärkten oder -Marktplätzen immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten.
Denn bietet jemand etwas drei Mal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel an, gilt die Formulierung auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäftsbedingung, erklären die Warentester. Und für eine allgemeine Geschäftsbedingung gibt es verschärfte Voraussetzungen: Der Ausschluss der Sachmangelhaftung sei dann unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehle.

Verkauf gebrauchter Ware im Internet: Diesen Fehler sollten Sie außerdem vermeiden

Auch Falschangaben sollten Sie bei der Beschreibung unbedingt vermeiden.
Auch Falschangaben sollten Sie bei der Beschreibung unbedingt vermeiden. Bild: eBay
Was vielen privaten Anbietern bei Internetverkäufen außerdem nicht klar sei: Die Artikelbeschreibung muss stimmen. Schwächen und Fehler der Ware müssen darin korrekt dargestellt sein. Sonst haften Verkäufer selbst dann, wenn sie die Sachmangelhaftung ausgeschlossen haben.



September 01, 2020 at 03:52PM
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Der Verkauf

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