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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zu Rundfunkbeitrag ab - WELT

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Die Anträge hatten sich gegen die Entscheidung Sachsen-Anhalts gewandt, dem neuen Rundfunkstaatsvertrag vorerst nicht zuzustimmen. Es geht um eine Beitragserhöhung von 86 Cent.

Als einen Grund für die Entscheidung nannten die Verfassungsrichter, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihren Anträgen nicht näher dargelegt hätten, warum eine Verzögerung des Inkrafttretens des neuen „Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen“ führe. Die Sender hätten zwar auf eine Finanzierungslücke bis Ende des Jahres 2022 hingewiesen, es sei für das Gericht aber nicht nachvollziehbar, „warum im Falle eines Abwartens der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Finanzbedarf bis Ende des Jahres 2022“ ungedeckt bleiben sollte.

Neben den Eilanträgen haben die öffentlich-rechtlichen Sender auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hier wird es erst später ein Urteil geben.

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Sachsen-Anhalt hatte vor zwei Wochen die Anpassung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 Euro um ein Plus von 86 Cent blockiert, indem Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzentwurf vor der Abstimmung aus dem Landtag zurückzog. Weil alle Bundesländer bis Jahresende zustimmen müssen, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten.

Durch den Rückzug des Gesetzentwurfs rettete Haseloff seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament.

Haupturteil folgt noch

Die öffentlich-rechtlichen Sender zogen nach der Blockade von Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht. Wann dieses über die Hauptsache entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.

Bremen und das Saarland unterstützen die Klagen der Sender. Sie kündigten an, eine eigene Stellungnahme nach Karlsruhe zu schicken. Hintergrund ist, dass in den beiden Bundesländern die kleinsten ARD-Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk angesiedelt sind und diese bereits heute von anderen ARD-Häusern in einem Finanzausgleich gestützt werden müssen. Für sie hätte der Staatsvertrag auch bedeutet, dass der Anteil des Finanzausgleichs gestiegen wäre.

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Beitragspoker

Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender. Eine unabhängige Kommission prognostizierte eine Finanzlücke in den nächsten vier Jahren von insgesamt 1,5 Milliarden Euro und empfahl deshalb 18,36 Euro. Es wäre die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009.

Buhrow: „Müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen“

ZDF-Intendant Thomas Bellut sieht in der Eilantrags-Ablehnung einen ermutigenden Punkt. „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist“, teilte der Intendant Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sagte der dpa: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten.

Das Deutschlandradio will nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag konkrete Folgen für das Haus beschließen. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.“

In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte „unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung.“

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu abgelehnten Eilanträgen gegen die Blockade Magdeburgs zum Rundfunkbeitrag „mit Respekt“ zur Kenntnis genommen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte der CDU-Politiker am Dienstag mit: „Der Senat hat darauf aufmerksam gemacht, dass den Antragstellern durch eine verzögerte Festsetzung des Rundfunkbeitrags kein schwerwiegender Nachteil droht. Dies gibt Gelegenheit, die komplexen Fragen, die im Raum stehen, im weiteren Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen.“

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