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Corona-Notbremse und strengere Regeln in SH: Das gilt ab einer 100er-Inzidenz - NDR.de

Stand: 23.04.2021 20:57 Uhr

Seit Freitag (23.4.) steht fest, welche Auswirkungen die bundesweite Corona-Notbremse auf Schleswig-Holstein hat und in welchen Bereichen das Land selbst bei noch schärferen Regeln bleibt.

Die sogenannte Bundesnotbremse greift auch in Schleswig-Holstein für Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenzen an mindestens drei Tagen am Stück über 100 liegen. Die entsprechenden Regeln gelten dann am übernächsten Tag. Die Maßnahmen enden, wenn der Inzidenzwert 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterboten wird - und zwar an dem übernächsten Tag nach dem entsprechenden fünften Werktag. Maßgeblich für die Berechnung sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Meldezahlen. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.

Regeln der Corona-Notbremse des Bundes

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen (Notfälle, Berufsausübung, Hund ausführen) darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
  • Einkaufen ist nur mit negativem Corona-Test und gebuchtem Termin möglich. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte).
  • Körpernahe Dienstleistungen werden weitgehend untersagt - zulässig bleiben medizinisch, therapeutisch, pflegerisch oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflegeleistungen. Kundinnen und Kunden benötigen aber ein negatives Testergebnis.
  • Die Gastronomie ist geschlossen - auch die Außengastronomie.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben.
  • in Bussen (einschließlich Schulbussen) und Bahnen sowie in Taxen müssen Atemschutzmasken des Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 getragen werden. Kontroll- und Servicepersonal, das in Kontakt mit Fahrgästen kommt, muss eine OP-Maske tragen.

Gesetz ermöglicht auch schärfere Regeln

In Schleswig-Holstein geht die Landesregierung im sogenannten 100er-Erlass, der am Freitag (24.4.) aktualisiert wurde, zum Teil über Vorgaben des Bundes hinaus. Diese Möglichkeit sieht das Infektionsschutzgesetz des Bundes ausdrücklich vor. Der Erlass enthält ergänzende Maßnahmen für den Fall, dass ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreitet. Maßgeblich für die Berechnung sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Meldezahlen. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.

Wo die Corona-Regeln in SH strenger sind

Folgende Regeln gelten in Schleswig-Holstein zusätzlich zur Notbremse des Bundes, wenn die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage am Stück über 100 liegt:

  • Bei Schulen, Kitas und Horten hält die Landesregierung am bisherigen Inzidenz-Schwellenwert von 100 fest - orientiert sich also nicht an der Marke von 165 des Bundes. Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung.
  • Der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist im öffentlichen Raum untersagt.
  • Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenmärkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Eine Begleitung durch eine erforderliche Assistenz ist gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen das jeweilige Elternteil begleiten.
  • Der theoretische Unterricht in Fahrschulen kann in der Regel nur als Fernunterricht erfolgen.
  • Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (jenseits von Kindertagesstätten und Kindertagespflege) sind mit bis zu fünf teilnehmenden Personen möglich.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 23.04.2021 | 18:00 Uhr

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