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Fragen und Antworten:Bundes-Notbremse gilt ab Freitag - n-tv NACHRICHTEN

Der Bundestag hat das verschärfte Infektionsschutzgesetz am Mittwoch beschlossen. Auch der Bundesrat hat es - wie erwartet - gebilligt. Damit ist der Weg zum Inkrafttreten der umstrittenen Bundes-Notbremse am Freitag frei. Doch es bleiben ein paar Fragen - nicht zuletzt, ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Hier die wichtigsten Antworten:

Ab wann genau gilt das Gesetz - und bis wann?

Nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet und der Bundesrat auf einen Einspruch verzichtet hat, ist es formal beschlossen. Nur kurz nach der Bundesrats-Sitzung setzte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift darunter. Die Regelung tritt dann "am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft", wie es im Gesetzestext heißt. Diese Verkündung folgte noch am Nachmittag - das Gesetz gilt damit ab Freitag. Die Gültigkeit des Gesetzes richtet sich danach, ob eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" gilt. Diese Feststellung wurde vom Bundestag beschlossen und mehrfach erneuert. Aktuell gilt die "epidemische Lage" bis zum 30. Juni - kann aber erneut verlängert werden.

Welche Maßnahmen umfasst das Gesetz?

Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes sieht eine bundeseinheitliche Notbremse vor, wenn Regionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten. Dann treten in den betreffenden Kreisen oder kreisfreien Städten (dazu zählen auch Berlin und Hamburg) automatisch bestimmte Maßnahmen in Kraft. Dazu zählt eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis 24 Uhr erlaubt. Ausnahmen gibt es etwa für den Arbeitsweg, Arztbesuche oder andere dringende Fälle. Auch Kontaktbeschränkungen treten dann in Kraft. Läden dürfen nur noch für Kunden mit negativem Testergebnis und Termin öffnen. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren möglich. Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen Wechselunterricht verpflichtend, ab 165 Distanzunterricht.

Müssen betroffene Regionen sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Maßnahmen umsetzen?

Fast. Zu der im Gesetz vorgeschriebenen Dreitagesfrist zählen auch jene Tage, die vor Inkrafttreten des Gesetzes liegen. Lagen Regionen mindestens in den drei Tagen direkt vor Inkrafttreten des Gesetzes über der 100er-Marke, greift die Notbremse aber erst am Tag danach: Da das Gesetz am Freitag in Kraft tritt, müssen entsprechende Regionen ab Samstag die Maßnahmen umsetzen. Entscheidend sind dabei jeweils die Inzidenzen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) jeden Morgen für alle Regionen veröffentlicht.

Wie erfahren Bürger, ob ihre Region in den Lockdown gehen muss?

Die Einwohner müssen sich selbst informieren, welche Maßnahmen in ihrer Region gelten. Das gilt auch für den Fall, dass die Notbremse gezogen wird, und Ausgangssperren gelten oder Schulen in den Distanzunterricht wechseln. Konkret wird im Gesetz auf die Aufstellung der Inzidenzen des RKI verwiesen. Die aktuellen Inzidenzen sind etwa auch bei ntv.de ersichtlich. "Die nach Landesrecht zuständige Behörde macht in geeigneter Weise die Tage bekannt, ab dem die jeweiligen Maßnahmen (…) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gelten", heißt es weiter. Die Bekanntmachung muss "unverzüglich" erfolgen.

Gelten damit in allen Bundesländern dieselben Regeln?

Eigentlich ist die Bundes-Notbremse dazu gedacht, für Einheitlichkeit zu sorgen und die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen auch wirklich durchzusetzen. Doch Abweichungen sind weiterhin möglich, etwa wenn Länder schärfere Maßnahmen beschließen oder beschlossen haben - diese bleiben dann in Kraft. So sagte etwa Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig von der SPD: "Wir werden nicht diese weiche Bundesbremse umsetzen, weil sie den Menschen nicht hilft." Ihr Land werde stattdessen bei den eigenen, strengeren Regeln bleiben. Regionen, die stabil unter einer Inzidenz von 100 liegen, können mit Verordnungen über eigene Einschränkungen oder Lockerungen entscheiden.

Gelten die Maßnahmen, etwa Ausgangssperren, auch für Geimpfte?

Ja, zumindest vorerst. Im Gesetzestext ist lediglich die Möglichkeit vorgesehen, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung "Gebote und Verbote" erlässt, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz die 100 überschreitet. Konkret genannt werden "weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen". Zu Letzterem könnten dann Personen zählen, "bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist" oder die ein negatives Testergebnis vorlegen können. Solchen Rechtsverordnungen müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Können Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht das Gesetz aufhalten?

Sobald der Bundespräsident ein Gesetz unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt es in Kraft. Dabei spielt keine Rolle, ob an Verwaltungsgerichten oder am Bundesverfassungsgericht Klagen oder Eilanträge gegen das Gesetz anhängig sind, über die noch nicht entschieden wurde. Bemerkenswert ist in diesem Fall, dass bereits ein Eilantrag gegen das neue Infektionsschutzgesetz in Karlsruhe eingegangen war, bevor der Bundesrat darüber beraten hatte, bevor das Gesetz also endgültig beschlossen wurde. Das Ziel des Beschwerdeführers dürfte sein, zu verhindern, dass das Gesetz überhaupt in Kraft tritt. Unklar ist, wann die Karlsruher Richter über die Verfassungsbeschwerde entscheiden. Weitere Gruppen haben bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, darunter die FDP und die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Freien Wähler wollen Verfassungsbeschwerde einlegen, sobald Bundespräsident Steinmeier das Gesetz unterzeichnet hat.

Welche Bedenken gegen das Gesetz gibt es?

Umstritten ist vor allem die im Gesetz vorgesehene Ausgangssperre, die automatisch und pauschal in Kraft tritt. Kritiker halten sie für unverhältnismäßig oder zweifeln deren Nutzen an. Gegen diese Maßnahme will etwa die FDP nach Karlsruhe ziehen. Die Ausgangsbeschränkungen seien ein starker Einschnitt in die bürgerlichen Freiheiten, die verfassungsrechtlich aber nur in einer "absoluten Notsituation" in Ordnung wären, sagte der FDP-Politiker Hermann Otto Solms im "Frühstart" bei ntv.

Verfassungsrechtliche Bedenken an den Ausgangsbeschränkungen hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geäußert. "Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein", heißt es in einem Gutachten. Es ist nicht der einzige Kritikpunkt: Verfassungsrechtler verträten "ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig) die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind".

Vielfach kritisiert wird aber auch, dass sich die Maßnahmen alleine an der Sieben-Tage-Inzidenz orientieren. Ganz grundsätzliche Kritik äußerte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff von der CDU, der eine Kompetenzverlagerung auf den Bund beklagt: "Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland", sagte er im Bundesrat.

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