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Infektionsschutzgesetz: Corona-"Notbremse" greift ab Samstag | tagesschau.de - tagesschau.de

Stand: 22.04.2021 22:31 Uhr

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat Bundestag und Bundesrat passiert. Am Freitag tritt das Gesetz in Kraft - die einheitliche Corona-"Notbremse" greift aber erst ab Samstag. Das gibt den Kreisen Zeit, ihre Regeln anzupassen.

Nachdem der Bundestag die Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen hat und diese auch den Bundesrat ohne Einspruch passiert haben, kann das Gesetz am Freitag in Kraft treten. Die Gesetzesänderung, die die bundesweite Corona-"Notbremse" regelt, greift faktisch aber erst am Samstag.

Das gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten Zeit, auf Grundlage der Inzidenzen der vergangenen drei Tage ihre jeweilige Situation zu bewerten und ihre Corona-Regeln der "Notbremse" entsprechend anzupassen. Die ab Samstag geltenden Maßnahmen sollen am Freitag von den Landkreisen und Kommunen veröffentlicht werden. Sobald die Inzidenz in einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt, greift die einheitliche "Notbremse" und die im Gesetz genannten Maßnahmen müssen umgesetzt werden.

Kritik im Bundesrat

Obwohl der Bundesrat bei seiner Sondersitzung keinen Einspruch gegen die Gesetzesänderung erhob, gab es erhebliche Kritik an der Vorlage. Die Ministerpräsidenten äußerten verfassungsrechtliche Bedenken und sahen Probleme bei der praktischen Umsetzung. Moniert wurde auch, dass der Bund die Erfahrungen der Länder in der Pandemiebekämpfung nicht berücksichtigt habe.

"Tiefpunkt der föderalen Kultur"

Bundesratspräsident Reiner Haseloff kritisierte in scharfer Form die Kompetenzverlagerung auf den Bund. "Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland", sagte der CDU-Politiker und Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Die Länderkammer berate über ein Gesetz, "dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind". Der saarländische Regierungschef Tobias Hans (CDU) sagte: "Ob diese Kompetenzverlagerung auf die Bundesebene eine wirkungsvollere Art der Pandemiebekämpfung darstellt, dieser Beweis, der ist noch nicht erbracht. Und der muss erbracht werden."

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bezeichnete die starren Ausgangsbeschränkungen als "verfassungsrechtlich problematisch". Es stelle sich auch die Frage, wie zum Beispiel die vorgesehenen Schulschließungen umgesetzt werden sollten. Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die Neuregelungen seien "kein großer Wurf". Für sein Land bedeute das Gesetz sogar erhebliche Lockerungsmöglichkeiten. Seine Bewertung: "Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu: auch unschädlich."

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warb in der Sitzung hingegen nochmals für das Gesetz und spielte den Ball an die Länder zurück. "Seit Anfang März sind die Instrumente ja alle benannt, aufgeschrieben, eigentlich vereinbart und geeint, inklusive der Ausgangsbeschränkungen", sagte der CDU-Politiker. "Und da müssen wir uns ehrlich machen: Obwohl Bund und Länder dasselbe wollen, ist bei vielen der Eindruck entstanden, wir würden nicht am selben Strang ziehen in den letzten Wochen." Das einheitliche Handeln, so der Eindruck, sei verloren gegangen. Das Gesetz sei "das Ergebnis all dieser Entwicklungen".

Ausgangssperre bei Inzidenz über 100

Die "Notbremse" war gestern vom Bundestag beschlossen worden. Trotz umfassender Kritik der Opposition verabschiedete er mehrheitlich die Änderungen im Infektionsschutzgesetz und schuf damit die gesetzliche Basis für die Umsetzung.

Nach der Neuregelung dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis Mitternacht erlaubt. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden, Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.

Das Gesetz ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Das heißt, eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig. Die Länderkammer hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten können.

Erster Eilantrag in Karlsruhe eingegangen

Schon vor der Abstimmung im Bundesrat war der erste Eilantrag gegen die "Notbremse" beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Ein Rechtsanwalt teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien.

Auch die Freien Wähler kündigten an, mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die "Notbremse" vorgehen zu wollen. Damit wenden sie sich zunächst gegen die nächtliche Ausgangssperre. Mit einer zweiten Beschwerde wollen sie dann auch die geplante Regel für den Handel zu Fall bringen. Bereits gestern hatte auch FDP-Chef Christian Lindner wegen der Ausgangssperre eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

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