Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist laut Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) in dieser Legislaturperiode gescheitert. Sie sei „zutiefst enttäuscht“, dass dieses Vorhaben vorerst nicht umgesetzt werde, erklärte Lambrecht nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Fraktionen am Montagabend. Union und der Opposition habe „der Wille zur Einigung“ gefehlt.
Kinder seien „besonders schutzbedürftig“, erklärte die SPD-Politikerin. Dies habe die Corona-Pandemie „noch einmal besonders eindrücklich vor Augen geführt“.
Es habe die „historische Chance“ gegeben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Ich bedaure zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat.“ Die Gelegenheit dazu werde „so schnell nicht wiederkommen“.
„Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass Kinderrechte zu häufig übergangen werden“
Vom Ergebnis enttäuscht äußerte sich das Aktionsbündnis Kinderrechte, dem unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund und Unicef Deutschland angehören. „Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass Kinderrechte bisher zu häufig übergangen werden“, erklärte es am Dienstag: „Kinder und ihre Familien hätten mehr Kompromissbereitschaft und Rückhalt über alle Parteien hinweg verdient.“ Der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, sprach von einem deprimierenden Signal für Kinder und Familien.
Die Regierung hatte Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf den Weg gebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
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