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Altersbezüge berechnet: Wie steht es um Merkels Rente? - n-tv NACHRICHTEN

Nach 16 Jahren als Kanzlerin und 31 Jahren als Bundestagsabgeordnete geht Angela Merkel bald in den Ruhestand. Doch wie sieht es finanziell aus? Die Bundeskanzlerin hat - wie alle ehemaligen Bundeskanzler - Anspruch auf eine monatliche Rente. Für Merkel ist das nach den vielen Jahren im Parlament gar nicht so wenig.

Bundeskanzlerin Angela Merkel wird nach dem Ausscheiden aus dem Amt nach einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro erhalten. Diese Versorgungsansprüche ergäben sich aus ihrer langjährigen Mitgliedschaft im Bundestag sowie aus ihrer Zeit als Bundesministerin und Kanzlerin, teilte die Organisation auf Anfrage mit. Zuvor hatte das Online-Portal "The Pioneer" über diese Berechnung berichtet.

Die Versorgungsansprüche sind gesetzlich geregelt. Für ihre Mitgliedschaft im Bundestag stehen sie im Abgeordnetengesetz, für ihre Zugehörigkeit zur Bundesregierung im Bundesministergesetz. Nach Paragraf 20 des Abgeordnetengesetzes stünde Merkel beispielsweise für ihre rund 31 Jahre im Parlament der Höchstbetrag von 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zu. Allerdings werden die verschiedenen Versorgungsansprüche miteinander verrechnet.

Wie alle Altkanzler und ehemalige Bundespräsidenten wird Merkel zudem Anspruch auf ein Büro haben. Außerdem werden ihr ein Büroleiter oder eine Büroleiterin, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer finanziert.

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