
Annalena Baerbock
Foto: Ronny Hartmann / AFPNachgemeldete Nebeneinkünfte, Nachbesserungen im Lebenslauf, übernommene Passagen im Buch: Im Wahlkampf hat sich Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock schon mehrere Patzer geleistet.
Auch wegen eines Stipendiums der Heinrich-Böll-Stiftung gab es Kritik – in diesem Fall allerdings zu Unrecht, wie die grünennahe Stiftung nun nach einer Überprüfung bekannt gegeben hat. Die Kanzlerkandidatin der Grünen habe die Förderung in den Jahren 2009 bis 2012 zu Recht erhalten, teilte die Organisation mit.
Die Entscheidungen, die Promotionsförderung zu gewähren und zu verlängern, seien »auch in der Rückschau nicht zu beanstanden«, schreibt die Stiftung in einer aktuellen Bewertung, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Zuvor hatte die Stiftung die Umstände der Förderung geprüft. Baerbock selbst hatte im vergangenen Monat darum gebeten, den Sachverhalt »noch einmal betrachten« zu lassen.
»Tagesspiegel« und »Bild«-Zeitung hatten Anfang Juli über die Förderung berichtet. Es kam die Frage auf, ob Baerbocks Förderung gegen Richtlinien verstieß, wonach Stipendiaten nur in begrenztem Umfang arbeiten oder sich anderweitig engagieren dürfen. Baerbock war parallel zu dem Zeitraum des Stipendiums von 2009 bis 2013 Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg.
Baerbock erhielt laut Stiftung ab April 2009 zunächst »ideelle Förderung«, was zum Beispiel Betreuung umfasst. Nachdem sie ihre Vollzeitstelle als Referentin für Außen- und Sicherheitspolitik im Bundestag aufgegeben habe, habe sie von Oktober 2009 bis Ende 2012 auch Geld erhalten, schreibt die Stiftung – und zwar ein monatliches Stipendium von 1050 Euro sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Von März bis Dezember 2012 kamen demnach ein Familienzuschlag von 155 Euro und eine Kinderbetreuungspauschale von noch einmal 155 Euro im Monat hinzu.
Danach verfolgte Baerbock die Promotion nicht weiter, die Förderung endete. Ihre Doktorarbeit schloss die Grünenchefin nicht ab.
Als Brandenburger Grünenvorsitzende arbeitete Baerbock ab 2009 zunächst ehrenamtlich. Anfang 2011 informierte sie das Studienwerk laut Stiftung darüber, dass sie zum 1. Januar einen Arbeitsvertrag mit dem Landesverband der Partei über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis für die Dauer ihrer Tätigkeit als Landesvorsitzende abgeschlossen habe. Vorgesehen war demnach eine Arbeitszeit von »maximal 20 Stunden im Monat«. Auch die Vorgaben des Studienwerks zur wöchentlichen Höchstwochenarbeitszeit hielt Baerbock der Böll-Stiftung zufolge ein.
Die Stiftung hat nach eigenen Angaben auch untersucht, ob Baerbocks Förderung »aufgrund der umfangreichen ehrenamtlichen Tätigkeit« für den Landesverband ausgeschlossen gewesen wäre. Denn in einem in der Analyse zitierten Finanzbericht des Landesverbands für das Jahr 2010 heißt es: »Die Landesvorsitzenden arbeiten ehrenamtlich, geben aber weit mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für den Landesverband, die Landesgeschäftsstelle ist mit zwei Vollzeitstellen dünn besetzt.«
Die Böll-Stiftung sieht die heutige Kanzlerkandidatin auch in diesem Punkt entlastet. Baerbock habe schriftlich bestätigt, dass in den Jahren 2009 bis 2012 ihre »Konzentration während der üblichen Arbeitszeit überwiegend und hauptsächlich« ihrem Promotionsprojekt gegolten habe. Die Arbeit für den Grünen-Landesverband habe überwiegend am späten Nachmittag, am Abend und an Wochenenden stattgefunden. Bis 2013 habe sie vor allem ehrenamtlich und neben ihrer Promotion für den Landesverband gearbeitet, erklärte Baerbock demnach.
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