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Corona News: RKI meldet 31 300 Neuinfektionen - Süddeutsche Zeitung

Deutschland erhält mehr Corona-Impfstoff von der EU als bisher geplant. Vom ersten Impfstoff des Mainzer Unternehmens Biontech und seines US-Partners Pfizer kommen aus einer EU-weiten Bestellung nun 55,8 Millionen statt zunächst vorgesehener 40 Millionen Dosen, wie das Bundesgesundheitsministerium am Samstag auf Anfrage in Berlin mitteilte. Zuerst berichtete die Bild am Sonntag darüber. Daneben wurden über nationale Zusagen auch schon weitere 30 Millionen Impfdosen dieses Präparats gesichert. Deutschland verfügt demnach über 45,8 Millionen Impfdosen mehr als zunächst geplant.

Zusätzlich teilt die EU 50,5 Millionen Impfdosen der Firma Moderna zu, insgesamt hat sich Deutschland deshalb 136,3 Millionen Dosen beider Firmen gesichert, die alle 2021 ausgeliefert werden dürften. Auf eine EU-Zulassung des Biontech-Präparats, der zusammen mit dem US-Unternehmen Pfizer produziert wird, hofft die Bundesregierung noch vor Weihnachten. Moderna strebt eine EU-Zulassung für seinen Impfstoff Mitte Januar an. Der deutsche Anteil erhöht sich, weil die EU mit den Firmen zusätzliche Verträge abgeschlossen hatte.

Schon die 136,3 Millionen Dosen wären eine ausreichende Menge, um die sogenannte Herdenimmunität in Deutschland zu erreichen, bei der mindestens 60 Prozent der Bevölkerung geimpft werden müssten. Ab diesem Prozentsatz geht man davon aus, dass sich ein Virus nicht weiter ausbreiten kann. Für den Impfschutz etwa durch das Biontech-Präparat müssten zwei Dosen pro Person gespritzt werden.

Deutschland habe sich aber insgesamt mehr als 300 Millionen Impfdosen gesichert, sagte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums weiter. Denn zu den Produkten von Biontech und Moderna kommen 42 Millionen Dosen über EU-Verträge mit dem deutschen Unternehmen Curevac, dessen Impfstoff in der ersten Jahreshälfte zugelassen werden könnte. 20 Millionen Dosen kann Deutschland zudem durch ein nationales Programm beziehen, weil die Entwicklung der Impfstoffe von Curevac ebenso wie bei Biontech durch Steuergeld gefördert wurde.

Von der Firma Astra Zeneca bekommt Deutschland einen EU-Anteil von 56,2 Millionen Dosen, von Johnson & Johnson weitere 37,25 Millionen Dosen. Die drei letztgenannten Impfstoffe befinden sich alle in sogenannten Phase-III-Studien, dem letzten Schritt vor der Beantragung einer Zulassung.

RKI meldet mehr als 30 000 Neuinfektionen

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) 31 300 Neuinfektionen binnen eines Tages übermittelt. Das geht aus RKI-Angaben von Samstagmorgen hervor. Am Freitag hatte es mit 33 777 gemeldeten Infektionen einen Höchstwert gegeben, allerdings waren darin rund 3500 nachgemeldete Fälle vom Vortag enthalten. Am Samstag vergangener Woche hatte die Zahl bei 28 438 gelegen.

Die Gesundheitsämter meldeten binnen eines Tages zudem 702 neue Todesfälle. Der bisherige Höchstwert von 952 Toten war am Mittwoch erreicht worden. In der Tendenz war die Zahl der täglichen Todesfälle zuletzt nach oben gegangen, was nach dem steilen Anstieg bei den Neuinfektionen erwartet wurde. Die Gesamtzahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 25 640.

Insgesamt zählt das Robert Koch-Institut seit Beginn der Pandemie 1 471 238 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 in Deutschland (Stand: 19.12., 00.00 Uhr). Nach Schätzungen sind rund 1 085 500 Menschen inzwischen genesen.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) gab das RKI am Samstag mit 189,6 an. Das ist der höchste Stand seit Beginn der Pandemie.

Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht vom Freitag bei 1,05 (Vortag: 0,97). Das heißt, dass 100 Infizierte rechnerisch 105 weitere Menschen anstecken. Der Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab. Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab.

Kritik an Corona-Hilfen

Der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, kritisiert die Corona-Hilfen in der Wirtschaft. Der Gastronomie werde teilweise bereits zuviel unter die Arme gegriffen, sagte Feld der Rheinischen Post. "Die Gastronomen bekommen für November und Dezember 75 Prozent ihres Umsatzes vom Vorjahresmonat ersetzt. Dabei läuft der Außer-Haus-Verkauf weiter. Manche machen nun bessere Geschäfte als vor einem Jahr", sagte der Ökonom. Es sei gut, dass der Staat 2021 nur noch einen Teil der Fixkosten erstatte. Die Bundesregierung hatte wegen der Einschränkungen im November und Dezember für betroffene Firmen Hilfen angekündigt, erstattet werden Umsatzausfälle. Ab Januar gilt die Überbrückungshilfe III, erstattet werden dann betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Zugang zu den Überbrückungshilfen für November und Dezember wurde erweitert, dies zielte angesichts der nun verschärften Regeln vor allem auf den Einzelhandel.

Spahn legt Reihenfolge der Impfberechtigten fest

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Freitag die Verordnung unterzeichnet, die den Rahmen für bald geplante Impfungen gegen das Coronavirus schafft.

Grundsätzlichen Anspruch darauf haben demnach alle Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland. Festgelegt wird aber, dass Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge einsetzen sollen.

"Höchste" Priorität in einer Gruppe 1 haben demnach über 80-Jährige, Personal und Bewohner in Pflegeheimen sowie Gesundheitspersonal mit sehr hohem Infektionsrisiko - etwa in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten.

Zur Gruppe 2 gehören über 70-Jährige und unter anderem Menschen mit Demenz oder einer geistigen Behinderung.

Zur Gruppe 3 gehören über 60-Jährige und Menschen mit Erkrankungen wie Krebs oder Diabetes. Hierzu zählen etwa auch Polizei, Feuerwehr, Personal im Lebensmitteleinzelhandel, Erzieherinnen und Lehrkräfte.

Die Verordnung regelt auch, wie man nachweist, dass man zu einer Gruppe mit Impf-Vorrang gehört. Beim Alter soll ein Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis reichen. Sonst sind Bescheinigungen der Einrichtungen oder Unternehmen vorzulegen, bei Vorerkrankungen ein Attest (ärztliches Zeugnis). Wenn man bei seinem Arzt aus früherer Behandlung "unmittelbar persönlich bekannt" ist, soll man das Attest auch telefonisch anfordern und sich dann zuschicken lassen können.

Bei einer Pressekonferenz in Berlin bat Spahn am Freitag die Bevölkerung um Geduld. Er sprach davon, dass die Impfung der ersten Gruppe mindestens ein bis zwei Monate dauern werde. Die festgelegte Reihenfolge bedeute, "wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen".

"Das Impfen ist der Weg raus aus der Pandemie", hatte der CDU-Politiker zuvor am Freitagmorgen im ZDF gesagt. Gleichzeitig warb er um Verständnis dafür, dass nicht alle sofort eine Impfung bekommen könnten. "Wir fangen jetzt mit den über 80-Jährigen, den Höchstbetagten, den Pflegebedürftigen und denjenigen, die sie pflegen und betreuen, an", sagte der Minister. Diese Gruppe sei schon so groß, dass dies in den kommenden Wochen das Impfgeschehen in Deutschland prägen werde. Es gehe zunächst einmal in einer Gemeinschaftsanstrengung um den Schutz der besonders Verwundbaren. "Alle anderen muss ich einfach weiter um Geduld bitten", sagte Spahn. "Wir fangen erst mal bei denjenigen an, die besonders gefährdet sind." Erst dann werde man darüber nachdenken, das Impfangebot auszuweiten.

Bei der Pressekonferenz sagte Spahn, es sei eine Frage der Solidarität, zunächst Risikogruppen Zugang zu Impfungen zu gewähren. Genauso sei es nur solidarisch, wenn bereits Geimpfte nicht sofort auf Ausnahmen von den Corona-Maßnahmen pochen würden. Eine Impfpflicht lehnte Spahn erneut ab.

Kanarische Inseln werden wieder zum Corona-Risikogebiet

Die Bundesregierung stuft die bei deutschen Urlaubern beliebten Kanarischen Inseln wieder als Corona-Risikogebiet ein. Das Robert-Koch-Institut teilte am Freitag mit, dass damit von Sonntag an wieder ganz Spanien auf der Risikoliste stehe - was auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts nach sich zieht.

Die Kanaren zählen zu den wenigen Urlaubszielen im europäischen Ausland, für die bisher keine Reisewarnung galt. Am 24. Oktober war sie wegen sinkender Infektionszahlen aufgehoben worden. Acht Wochen lang galten die Kanaren als "risikofrei".

Seit einiger Zeit steigen die Zahlen auf den Inseln aber wieder, vor allem auf Teneriffa. Dort lagen die Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche zuletzt bei 127. Dadurch erhöhte sich dieser Wert für alle sieben Kanarischen Inseln zusammen - die ansonsten außer La Gomera unter dem Grenzwert 50 liegen - auf durchschnittlich gut 70. Ab einem Wert von 50 werden solche Regionen als Risikogebiet eingestuft, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wird.

Feuerwerksverbot in Niedersachsen vorläufig außer Kraft gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Gerichts (Az.: 13 MN 568/20).

Die neue Fassung der Corona-Verordnung verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot sollte landesweit seit dem vergangenen Mittwoch bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Dagegen hatte sich ein Antragssteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am Mittwoch mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei. Insbesondere sei nicht nötig, dass es sich umfassende auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte erstrecke.

Der 13. Senat des OVG gab dem Antrag des Klägers statt - um wen genau es sich dabei handelt, wurde zunächst nicht bekannt. Nach Auffassung der Richter dürften mit Infektionsschutzmaßnahmen nur "infektionsschutzrechtlich legitime Ziele" verfolgt werden, wie die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dazu zählten aber nicht die Gefahren, die sich aus dem Umfang mit Feuerwerkskörpern ergäben. Deswegen sei das Böllerverbot zum Erreichen der infektionsschutzrechtlichen Ziele kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

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