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Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte | tagesschau.de - tagesschau.de

Stand: 24.06.2021 15:31 Uhr

Pflegekräften aus dem Ausland, die in Deutschland Patienten betreuen, steht der Mindestlohn zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Das Urteil dürfte massive Folgen für die häusliche Pflege haben.

Es dürften - zumindest nach Schätzungen von Gewerkschaften und Experten - Hunderttausende Arbeitskräfte aus dem Ausland sein, die in Deutschland alte Menschen pflegen, umsorgen und unterstützen. Für ihre oft unverzichtbare Arbeit allerdings bekommen viele dieser ausländischen Pflegekräfte bislang sehr wenig Geld.

Dieser Praxis hat das Bundesarbeitsgericht nun in einem Grundsatzurteil einen Riegel vorgeschoben: Die Richterinnen und Richter entschieden, dass nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, Anspruch auf Mindestlohn haben. Dies gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen - zumeist aus Osteuropa stammende Frauen - Betreuung auf Abruf leisten.

Geklagt hatte eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben eine mehr als 90 Jahre alte Seniorin in deren Berliner Wohnung 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich. Die Höhe der Nachzahlung, die die Klägerin von ihrer bulgarischen Firma erhalten muss, muss nun vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut geprüft werden.

Warnung vor Pflegekollaps

Branchenverbände befürchten jetzt, dass das Urteil viele finanziell überfordern könnte, die derzeit die vergleichsweise günstige Pflege aus dem Ausland in Anspruch nehmen: "So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind", erklärte Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz. "Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen." Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sprach nach dem Urteil gegenüber der Funke Mediengruppe gar von einem "Armageddon" für die häusliche Pflegen.

Unhaltbare Arbeitsbedingungen

Die Gewerkschaft Verdi, deren Mitglied die Klägerin ist, sowie die Bundestagsfraktion der Linken begrüßten das Urteil und kritisierten die teilweise "ausbeuterischen Zustände" in der Branche. "Es ist beschämend, dass in unserem Land viele pflegebedürftige Menschen und ihre Familien auf eine sogenannte 24-Stunden-Pflege zurückgreifen müssen, weil das offizielle System keine ausreichende Unterstützung bietet", erklärte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Das Modell, Frauen meist aus osteuropäischen Ländern im Haushalt des hilfebedürftigen Menschen wohnen und arbeiten zu lassen, um immer auf jemanden zurückgreifen zu können, basiert auf systematischem Gesetzesbruch."

Vermittler werben hilfesuchende Familien in Deutschland nicht selten mit dem Versprechen einer 24-Stunde-Betreuung - meist für wenig Geld. Die Auftraggeber in Deutschland zahlen dann in der Regel an die Firmen in den Herkunftsländern der Helferinnen vor allem aus Bulgarien, Rumänien, Polen oder der Ukraine.

(Az: 5 AZR 505/20)

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