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Querdenken Demo Berlin: Polizei verbietet diese Veranstaltungen - Berliner Morgenpost

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Demos in Berlin: Diese Veranstaltungen wurden verboten

| Lesedauer: 7 Minuten

Corona-Pandemie: Wie gefährlich ist die "Querdenker"-Bewegung?

Corona-Pandemie: Wie gefährlich ist die "Querdenker"-Bewegung?

Michael Ballweg gründete die "Querdenker"-Bewegung, weil die Corona-Politik seiner Meinung nach die Grundrechte der Menschen einschränkt. Aufgrund rechtsextremistischer Tendenzen muss das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden.

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Die Polizei hat mehrere Veranstaltungen am 31. Juli und 1. August verboten - darunter auch Querdenker-Demonstrationen.

Berlin. Mehrere am Wochenende in Berlin geplante Demonstrationen gegen die Corona-Politik sind von der Polizei verboten worden - darunter auch eine für 22.500 Menschen am Sonntag angemeldete Versammlung der Stuttgarter Initiative "Querdenken 711" auf der Straße des 17. Juni. Eine weitere "Querdenken“-Veranstaltung unter dem Motto "Die Wiedererlangung unserer Grundrechte“, für die bereits für Sonnabendnachmittag 10.000 Teilnehmer angemeldet waren, hat die Versammlungsbehörde der Polizei ebenfalls verboten. Die Verbotsbescheide seien in diesen beiden Fällen bereits am Mittwochnachmittag zugestellt worden, so die Polizei.

"Die Polizei Berlin musste nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse, nach den umfassenden Erfahrungen mit diesen Protestbewegungen und in Abwägung sämtlicher Interessen, insbesondere auch dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit, die in Rede stehenden Versammlungen verbieten", hieß es in der Mitteilung.

Am Donnerstagabend veröffentlichte die Polizei eine Liste der insgesamt zwölf betroffenen Veranstaltungen. Im Einzelnen betrifft das Verbot diese Demonstrationen:

  • „Das Jahr der Freiheit! und des Friedens - Das Leben nach der Pandemie“ (1. August 2021)
  • „Die Wiedererlangung unserer Grundrechte“ (31. Juli 2021)
  • „Wir für die Abschaffung der GEZ“ (31. Juli 2021)
  • „Berlin-Club-Demo- Demonstrations-Umzug für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art“ (31. Juli 2021)
  • „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ (31. Juli 2021)
  • „Musikalische Versammlung für Freiheit und Demokratie“ (31. Juli 2021)
  • „Friede, Freiheit, Wahrheit“ (1. August 2021)
  • „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“ (1. August 2021)
  • „Mahnwache für das Grundgesetz“ (1. August 2021)
  • „Deutschland hat die Wahl“ (1. August 2021)
  • „Heimat und Weltfrieden“ (31. Juli 2021)
  • „Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“ (1. August 2021)

Betroffen sind laut Polizei Veranstaltungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederholt unter Beweis gestellt hätten, dass sie die Regeln des Infektionsschutzes nicht einhalten. Die Verantwortlichen dieser Veranstaltungen seien nicht willens oder in der Lage, "bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern."

Weiter hieß es, diese Punkte würden die verbotenen Veranstaltungen "in erheblichem Maße und ganz deutlich" unterscheiden von der Parade zum Christopher Street Day (CSD) am vergangenen Wochenende in Berlin. Kritiker der Verbote hatten zuvor darauf hingewiesen, dass es auch beim CSD zu Verstößen gegen die Corona-Regeln gekommen sei.

Querdenken-Demo in Berlin: Veranstalter will "alle gerichtlichen Instanzen" nutzen

Die Veranstalter wollen gegen das Demonstrationsverbot "alle gerichtlichen Instanzen nutzen“. Beim Berliner Verwaltungsgericht war am späten Donnerstagnachmittag allerdings noch kein Eilantrag eingegangen, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Berliner Morgenpost.

Ein anderer Antrag, der bereits in der vergangenen Woche vorbeugend gegen ein mögliches Versammlungsverbot eingereicht wurde, ist vom Verwaltungsgericht „mangels Rechtsschutzbedürfnis“ zurückgewiesen worden und liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Querdenker-Demos in Berlin verboten - Polizei weist Kritik zurück

Kritik am Verbot kam von der Berliner AfD. Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte am Donnerstag, niemand verstehe mehr, warum der CSD habe stattfinden können, Kundgebungen von "Querdenkern" aber verboten würden. „Wer Rot-Rot-Grün in den Kram passt, darf machen, was er will“, so der AfD-Politiker. „Sobald aber regierungskritische Töne zu erwarten sind, schlägt Innensenator Geisel wieder in alter SED-Tradition zu.“

Dem entgegnete Polizeisprecher Thilo Cablitz: „Solange der weit überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmenden die Infektionsschutzvorgaben beachtet, kann und muss die Versammlungsfreiheit gewährleistet werden." So sei auch beim CSD verfahren worden. Bei den nun verbotenen „Querdenken“-Versammlungen sei es erklärtes Ziel des überwiegenden Teils der Teilnehmer, die gesetzlichen Regeln nicht zu befolgen.

Die Veranstalter der Kundgebung von „Querdenken 711“ haben indes ein „Notfallkonzept“ entworfen, falls es zu Verboten kommen sollte. „Wir müssen uns darauf vorbereiten, wenn Versammlungen, die regierungskritisch sind, einfach pauschal verboten werden“, sagte Ballweg. „Dann haben wir doch gar keine andere Möglichkeit, als Alternativen zu prüfen.“

Versammlungsverbot: Querdenker planen "Spontanaufzug"

In dem „Notfallkonzept“, das der dpa vorliegt, werden verschiedene Szenarien berücksichtigt. Für den Fall etwa, dass die Kundgebung am Sonntagnachmittag verboten und die Straße des 17. Juni abgeriegelt werden sollte, wird vorgeschlagen, die Teilnehmer an einen anderen Ort wie das Tempelhofer Feld zu schicken.

Im Demonstrations-Aufruf von "Querdenken 711" heißt es außerdem: "Wir empfehlen Euch, bereits am 30.07. oder 31.07.2021 anzureisen. Bei einem Versammlungsverbot planen wir am 31.07.2021 einen Spontanaufzug 'Gegen das willkürliche Verbot von Versammlungen - für Grundgesetz Artikel 8'."

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Demos in Berlin: Polizei bereitet sich auf einsatzintensives Wochenende vor

Die Berliner Polizei bereitet sich nach Angaben des Sprechers auf ein einsatz- und kräfteintensives Wochenende vor. „Es wird quasi alles an Einsatzkräften aufgestellt, was möglich ist.“ Gut 2500 Polizeibeamte seien allein am Sonntag im Einsatz, so Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Dazu gehörten auch mindestens Einsatzhundertschaften aus den anderen Bundesländern.

„Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wenn man sie einschränkt, muss es dafür schwerwiegende Gründe geben. Mit Blick auf die bisherigen Versammlungen des Anmelders und die öffentliche Sicherheit der Stadt scheint das durchaus angebracht und wir sind uns sicher, dass die Versammlungsbehörde ihre Lehren aus dem letzten Verbots-Desaster gezogen hat", erklärte Norbert Cioma, Berliner GdP-Landeschef. „Für unsere Kolleginnen und Kollegen wird es so oder so eine Mammutaufgabe, die sie aber professionell über die Bühne bringen werden.“

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Querdenker-Demo: Polizei hatte schon im August 2020 eine Kundgebung verboten

Die Berliner Behörden hatten bereits Ende August 2020 eine Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“ auf der Straße des 17. Juni verboten, zu der 22.000 Teilnehmer angemeldet worden waren. Die Polizei hatte als Grund dafür angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen, oft ohne Maske und Abstand, ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe.

Das Verwaltungsgericht Berlin kippte die Entscheidung damals mit der Argumentation, es habe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben. Das Land habe nicht darlegen können, dass das von den Veranstaltern vorgelegte Hygienekonzept nicht eingehalten werden sollte.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Aufhebung des Verbots anschließend. Der Senat und die Polizei mussten wegen der Verbotsverfügung breite Kritik einstecken. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte zum Demonstrationsverbot auch gesagt, er wolle nicht hinnehmen, dass Berlin erneut zur Bühne für „Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten“ werde.

( dpa/BM/bee/psi )

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