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Chef der Freien Wähler: Kein Verfahren gegen Aiwanger nach Wahl-Tweet - DER SPIEGEL

Noch vor Schließung der Wahllokale hatte Hubert Aiwanger die Ergebnisse einer vermeintlichen Nachwahlbefragung getwittert. Strafrechtliche Konsequenzen hat das nicht: Der Bundeswahlleiter verzichtet auf ein Verfahren.
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger (Archivbild)

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger (Archivbild)

Foto:

Sven Hoppe / dpa

sol/dpa/afp

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