Chef der Freien Wähler: Kein Verfahren gegen Aiwanger nach Wahl-Tweet - DER SPIEGEL
Noch vor Schließung der Wahllokale hatte Hubert Aiwanger die Ergebnisse einer vermeintlichen Nachwahlbefragung getwittert. Strafrechtliche Konsequenzen hat das nicht: Der Bundeswahlleiter verzichtet auf ein Verfahren.
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger muss nach Parteiangaben wegen eines umstrittenen Zahlen-Tweets am Tag der Bundestagswahl kein Bußgeld fürchten. Nach einer Mitteilung des Bundeswahlleiters vom Dienstag stehe fest, dass es zu keinem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Aiwanger komme, teilten die Freien Wähler am Abend in München mit. Der Tweet am Wahltag auf Aiwangers Twitter-Profil sei demnach nicht bußgeldbewehrt. »Bei den weiterverbreiteten Zahlen, die nur wenige Minuten auf dem Account standen, handelte es sich überdies nicht um Zahlen einer Nachwahlbefragung«, hieß es in einer Mitteilung. Woher die Zahlen dann stammten, dazu sagten die Freien Wähler allerdings nichts.
Auf Aiwangers Twitter-Account waren am Tag der Bundestagswahl vor Schließung der Wahllokale Partei-Zahlen veröffentlicht worden, angeblich mit Stand 15 Uhr, zudem mit ausdrücklichem Verweis auf die Forschungsgruppe Wahlen. Verbunden wurde dies darüber hinaus auch noch mit einem Wahlaufruf für die Freien Wähler – am Ende scheiterten diese aber klar an der Fünf-Prozent-Hürde.
Nach dem Bundeswahlgesetz ist die Veröffentlichung von Wählerbefragungen vor Schließung der Wahllokale eine Ordnungswidrigkeit, für die bis zu 50.000 Euro Geldbuße drohen.
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