Erneut erhalten Familien in der Corona-Krise eine finanzielle Unterstützung. Nach einem Beschluss der Koalitionsspitzen sollen Eltern einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro bekommen. Daneben hat die Koalition auch eine Einmalzahlung für erwachsene Empfänger der Grundsicherung beschlossen. Sie sollen ebenfalls 150 Euro erhalten.
Wann und an wen der Kinderbonus 2021 ausgezahlt wird
Laut SPD-Chefin Saskia Esken könnte das zusätzliche Geld 2021 noch im Frühjahr fließen. "Das ist jetzt eine technische Frage. Bis vielleicht März, April müsste das möglich sein, das Geld auszuzahlen", sagte sie am Donnerstag im RTL/ntv-"Frühstart". Im vergangenen Jahr habe man es auch "innerhalb weniger Wochen oder Monate allerspätestens" geschafft.
Hier wurde Eltern im Rahmen des beschlossenen Konjunkturpakets ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ausgezahlt - in zwei Raten in Höhe von einmal 200 Euro und einmal 100 Euro mit dem Kindergeld. Der Kinderbonus 2020 wurde Anfang Juni auf den Weg gebracht, die erste Auszahlung erfolgte dann im September.
Bei der Neuauflage des Kinderbonus für 2021 sollen für den Bezug die gleichen Details wie 2020 gelten:
- Bezugsberechtigt ist jeder Kindergeldberechtigte ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.
- Das Kinderbonus wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, wodurch vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen profitieren.
- Auf die Grundsicherung wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Das heißt, Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Wohngeld erhalten die Auszahlung in voller Höhe zusätzlich zu den Regelsätzen.
Heil: "Wirtschaftlich vernünftig und sozial geboten"
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Einmalzahlungen von 150 Euro. Damit würden soziale Härten abgefedert, sagte er bei NDR Info. "Das ist wirtschaftlich vernünftig und sozial geboten." Heil hatte in den vergangenen Tagen insbesondere auf einen Corona-Zuschlag für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener gepocht und gesagt, das Thema liege ihm "am Herzen".
Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte erst gestern eine Studie präsentiert, wonach der 2020 gezahlte und etwa 4,3 Milliarden teure Kinderbonus der Binnenkonjunktur mehr Schwung gebracht habe als die bis zum Jahresende befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent. Diesmal sind laut Esken insgesamt Kosten in Höhe von rund 3 Milliarden Euro eingeplant.
Hintergrund: Wer ist kindergeldberechtigt?
Eltern erhalten auf Antrag für ihre Kinder zwischen der Geburt und dem 18. Lebensjahr Kindergeld. Den Anspruch haben die Sorgeberechtigten, die mit dem Kind in einem Haushalt leben. Die Kindergeld-Zahlung kann bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, beispielsweise wenn sich das Kind dann noch in der Ausbildung oder im Studium befindet - auch wenn es dann nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Weitere Voraussetzung für den Kindergeld-Bezug: ein Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz.
Hintergrund: Wer erhält den Kinderfreibetrag?
Neben Kindergeld gibt es für Eltern den sogenannten Kinderfreibetrag bei der Steuer (2021: 8.388 Euro pro Kind). Dieser wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Steuererklärung automatisch, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder Freibetrag profitieren. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr. Wem dennoch Kindergeld ausgezahlt wurde, der zahlt es über die Steuer zurück.
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